Freie Stellen
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist als Agentur der Europäischen Union zuständig für zwei wesentliche Instrumente, die dem Schutz von Kreativität und Innovation dienen: die Unionsmarke und das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Wenn Sie Interesse an einer Beschäftigung beim EUIPO haben, können Sie sich für eine auf unserer Website veröffentlichte freie Stelle bewerben, die Ihrem beruflichen Profil entspricht. Da wir allerdings eine große Anzahl von Zuschriften erhalten, können wir unaufgefordert eingereichte Bewerbungen oder Lebensläufe nicht berücksichtigen.
Schauen Sie sich unsere aktuellen Stellen- und Praktikumsangebote an, erstellen oder greifen Sie auf Ihr Bewerberkonto zu und bewerben Sie sich.
An alle in der EUIPO CAST-Datenbank (OHIM/CAST/10/2014, OHIM/CAST/15/2015 und EUIPO/CAST/1/16) registrierten Bewerber:
Die CAST-Datenbank des EUIPO (OHIM/CAST/10/2014, OHIM/CAST/15/2015 und EUIPO/CAST/1/16) wird am gleichen Tag geschlossen. Dennoch kann das EUIPO parallel dazu bis 31. Dezember 2019 auf die in seiner CAST-Datenbank registrierten Bewerber zugreifen, deren Namen sich auf der Auswahlliste befinden und die eine Reihe von Tests zum logischen Denken in Alicante erfolgreich absolviert haben.
Falls Sie Ihr Interesse an einer Tätigkeit als Vertragsbediensteter beim EUIPO erneut bekunden möchten, finden Sie nachstehend nützliche Informationen über die weiteren Schritte zur Registrierung in der EPSO CAST Permanent-Datenbank.
Ein Aufruf zur Interessenbekundung, EPSO/CAST/P/1-19/2017, (CAST Permanent), der mehrere Profile umfasst, bietet seit 5. Januar 2017 die Möglichkeit, sich zu registrieren. Sofern Sie ein zulässiger Bewerber sind, können Sie sich für ein oder mehrere CAST-Permanent-Profile und/oder Funktionsgruppe(n) bewerben und Ihre Bewerbung jederzeit aufrufen und editieren. Falls Sie bereits in der EPSO CAST Permanent-Datenbank registriert sind, brauchen Sie sich nicht erneut zu registrieren. Sie sollten in Ihrem Profil/Ihrer Bewerbung angeben, dass Sie weiterhin an einer Tätigkeit beim EUIPO in Alicante, Spanien, interessiert sind.
Falls Sie in Zukunft nicht mehr an einer Einstellung als Vertragsbediensteter interessiert sind, wird Ihre Bewerbung, sofern Sie Ihre Angaben nicht aktualisieren oder nicht mindestens alle sechs Monate Ihr anhaltendes Interesse erklären, für Personalverantwortliche nicht länger sichtbar sein.
Was den Datenschutz betrifft, finden Sie entsprechende Informationen in der Datenschutzerklärung in Ihrem EPSO-Konto.
Sollten Sie Fragen zu CAST Permanent haben, konsultieren Sie bitte den FAQ-Bereich und FAQ zu CAST Permanent auf der EPSO-Website.
Stellenausschreibung
Alicante, Spain
16.2.2023, 23.59 Uhr Ortszeit Alicante (MEZ)
EXT/23/11/AD6/CS - Communication Specialist

Bediensteter auf Zeit
AD 6
31.12.2024
10
Vacancy notice Show |
Stellenausschreibung
Alicante, Spain
08.02.2023, 23:59 Uhr Ortszeit Alicante (MEZ)
EXT/23/08/AD 10/OBD

Bediensteter auf Zeit
AD 10
31.12.2024
3
Vacancy notice Show |
Reservelisten für Bedienstete auf Zeit
Bewerber, die ein Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit erfolgreich durchlaufen, werden auf eine Reserveliste gesetzt. Das Amt kann diese Liste zur Besetzung freier Stellen mit dem gleichen Profil und der gleichen Funktions- und Besoldungsgruppe verwenden. Wenn Ihr Name auf einer Reserveliste steht, haben Sie jedoch nicht automatisch Anspruch auf eine Anstellung beim EUIPO.
Die Reservelisten, die zurzeit bis zum 31. Dezember 2023 gültig sind, können nachstehend angesehen werden:
Funktionsgruppe Administration (AD) Anzeigen |
Funktionsgruppe Assistenz (AST) Anzeigen |
Reservelisten für Beamte
Die Gültigkeit der Reservelisten der allgemeinen Auswahlverfahren im Bereich des geistigen Eigentums, die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO), EUIPO/AD/01/17 - Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Administration (AD 6) und EUIPO/AST/02/17 - Assistentinnen und Assistenten (AST 3) durchgeführt werden, wird bis zum 30.06.2023 verlängert.
Arten von Beschäftigung
Beim EUIPO bieten wir je nach Aufgaben und gefordertem Fachwissen verschiedene Arten der Beschäftigung an. Die Verträge werden zunächst für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abgeschlossen und können einmal um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Weitere Informationen zu den Arten von Verträgen, Gehältern und Zulagen finden Sie im Abschnitt Unsere Mitarbeiter.
- Chancengleichheit und besondere Bedürfnisse
Das EUIPO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
Im Rahmen unserer Politik der Chancengleichheit legen wir großen Wert darauf, Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Wir sind stolz darauf, dass uns vor Kurzem optimale Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bescheinigt wurde.
Falls für Ihre Teilnahme an unseren Auswahlverfahren besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, geben Sie das bitte bei Ihrer Bewerbung an.
- Schutz personenbezogener Daten
Das Amt als für die Organisation des Auswahlverfahrens verantwortliche Stelle gewährleistet, dass personenbezogene Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39–98). Dies betrifft insbesondere die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten.
- Beschwerde
Wenn sich ein Bewerber durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt fühlt, kann er gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Beschwerde einreichen. Die Beschwerde ist an die Hauptabteilung Humanressourcen an die Anschrift des Amtes zu senden.
Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von drei Monaten eingelegt werden. Die Frist für die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens beginnt an dem Tag, an dem dem Bewerber die für ihn nachteilige Entscheidung mitgeteilt wird.