Öffentliche Auftragsvergabe
Gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung des EUIPO erfüllt das Amt die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.
Die Teilnahme an Beschaffungsverfahren steht allen natürlichen und juristischen Personen, die in den Anwendungsbereich der EU-Verträge fallen, zu gleichen Bedingungen offen. Dies schließt alle juristischen Personen ein, die in der EU registriert sind, unabhängig davon, ob sie Niederlassungen außerhalb der EU haben, sowie alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der EU.
Ein Vertragsschluss ist erst nach erfolgreichem Abschluss eines Vergabeverfahrens möglich. Die Art und Weise, wie das Vergabeverfahren bekannt gemacht wird, hängt von dem geschätzten Höchstwert des zu vergebenden Auftrags ab. Aufträge mit einem Wert bis zu 15 000 EUR können ohne Veröffentlichung vergeben werden.
Ex-ante-Veröffentlichung für Beschaffungsverfahren zwischen 15 000 EUR und 140 000 EUR
Für Beschaffungsverfahren innerhalb dieser Spanne leitet das Amt ein sogenanntes Verhandlungsverfahren ein, das je nach Auftragswert aus einer Aufforderung zur Einreichung von Angeboten an mindestens drei bis fünf Bieter besteht. Das Amt veröffentlicht das geplante Verfahren in dem entsprechenden Bereich für Ex-ante-Veröffentlichungen für die Dauer von mindestens zwei Wochen, damit Bieter ihr Interesse bekunden können.
Beschaffungsverfahren mit einem Wert von 140 000 EUR oder darüber
Die nachstehende kurze Veröffentlichung bietet einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden für vom Amt ausgerichtete Ausschreibungsverfahren. Darin wird anhand von praktischen Hinweisen erläutert, wo Ausschreibungen veröffentlicht werden, welche Bedingungen Unternehmen bei der Einreichung eines Angebots zu erfüllen haben, welche Angaben Angebote enthalten müssen oder können und was bei einem Zuschlag bzw. bei Versagen eines Zuschlags zu tun ist.
Es obliegt dem Bieter, sich während des Ausschreibungszeitraums über Aktualisierungen bzw. Änderungen der Unterlagen zu informieren.
Auction sale / Subasta Show |
Veröffentlichung – Datum der Einreichung | Referenznr. | Beschreibung | Mitteilung | Typ | Anhang |
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Veröffentlichung – Datum der Einreichung | Referenznr. | Beschreibung | Mitteilung | Typ | Anhang |
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Zuschlagsdatum | Referenznr. | Beschreibung | Mitteilung | Typ | Anhang |
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Um auf Ausschreibungsunterlagen zugreifen zu können, müssen Sie über ein EUIPO-Konto verfügen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an information@euipo.europa.eu.
Nützliche Unterlagen und Informationen
Informationen für Bieter
General Terms and conditions of EUIPO
Informationen für Bieter
Strategie integrierter Managementsysteme
Rechtsträger und Finanzangaben
Ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschluss- und Auswahlkriterien
General Terms and conditions of EUIPO
Veröffentlichung von Informationen über Vergabeverfahren
In der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union sind die Grundsätze der Haushaltsausführung, einschließlich des Grundsatzes der Transparenz, festgelegt. Artikel 163 der Haushaltsordnung sowie die Punkte 2 und 3 von Anhang I der Haushaltsordnung enthalten die entsprechenden Bestimmungen über die geeignete Veröffentlichung von Informationen (insbesondere Ex-post-Informationen).
Die Regelungen für die Veröffentlichung lauten daher wie folgt:
- Veröffentlichung der Absichten des EUIPO in Bezug auf geplante Vergabeverfahren nach Haushaltsjahr;
- Veröffentlichung von Ex-post-Informationen über Vergabeverfahren bis spätestens 30. Juni des folgenden Jahres in Form:
- einer Liste mit Angaben zu Wert und Auftragnehmern von Einzelverträgen / Auftragsscheinen auf Basis eines Rahmenvertrags, der nach Abschluss eines Einzelvertrags geschlossen wurde / einem Auftragsschein auf Basis des Gesamtwerts der Einzelverträge / unterzeichneten Auftragsscheinen, ungeachtet des kumulierten Werts jedes einzelnen Rahmenvertrags (über 15 000 EUR);
- einer Liste mit Aufträgen im Wert von über 15 000 EUR, die gemäß den Punkten 11.1.(h) und (j) bis (m) von Anhang I der Haushaltsordnung vergeben wurden;
- einer Liste mit vergebenen Aufträgen im Wert von über 15 000 EUR, die die in Artikel 175 Absatz 1 der Haushaltsordnung genannten Schwellenwerte nicht überschreiten;
- einer Liste mit Aufträgen im Wert von über 15 000 EUR, die gemäß Kapitel 3 von Anhang I der Haushaltsordnung vergeben wurden;
- einer Liste von Aufträgen, die gemäß Artikel 172 Absatz 3 Buchstaben a) bis c) der Haushaltsordnung geändert wurden, bei denen der geänderte Wert 15 000 EUR, nicht jedoch die in Artikel 175 Absatz 1 festgelegten Schwellenwerte, überschreitet.
Jährlicher Beschaffungsplan
Jährliche Bekanntmachung der Vergabeverfahren
Jährlicher Beschaffungsplan
Jährliche Bekanntmachung der Vergabeverfahren
Bekanntmachung von Vergabeverfahren – Jah 2021
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu Zwecken des Managements und der Verwaltung der Vergabe- bzw. Finanzhilfeverfahren oder der Auswahl von Sachverständigen durch die Dienststellen des Amtes nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG verarbeitet.