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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

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KMU-Fonds 2023


Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 dauern wird.

Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Wenn Sie die Erstattung Ihrer Gutscheine (Vouchers) aus dem KMU-Fonds 2022 beantragen möchten, öffnen Sie Ihr KMU-Fonds-Konto, um das Formular für den Erstattungsantrag auszufüllen.

Warum Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen sollten

Der Schutz Ihres geistigen Eigentums ist im digitalen Zeitalter unabdingbar und eine legale Möglichkeit, zu vermeiden, dass Ihre einzigartigen Ideen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden. Der Schutz des geistigen Eigentums durch den KMU-Fonds kann viele verschiedene Vermögenswerte abdecken, darunter Marken, Design, Patente und Pflanzensorten.

Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?

Der KMU-Fonds bietet KMU mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem in seinem Namen handelnden bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Die Finanzhilfen werden dem KMU gewährt, und die Erstattung wird stets direkt auf das KMU-Bankkonto überwiesen.

So funktioniert der KMU-Fonds:

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IHR LAND

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Je nach Aktivität, die Sie durchführen möchten, stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung:

Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan)

Bis 1.350€*

Zur Deckung der Kosten für IP Scans.

* Der Wert ist je nach Land unterschiedlich.

 

Marken und Geschmacksmuster

1.000€

Zur Verwendung für förderfähige Marken- und Geschmacksmustergebühren.

Patente

1 500 EUR

Zur Verwendung für förderfähige Patentgebühren.

 

Gemeinschaftlicher Sortenschutz

225 EUR

Zur Verwendung für die Gebühren eines Online-Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz.

Marken und Geschmacksmuster

1.000€

Zur Verwendung für förderfähige Marken- und Geschmacksmustergebühren.

 

Patente

1 500 EUR

Zur Verwendung für förderfähige Patentgebühren.

Gemeinschaftlicher Sortenschutz

225 EUR

Zur Verwendung für die Gebühren eines Online-Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz.

 
 
 
 
 
 
 

Mit den folgenden Schritten können Sie vom KMU-Fonds profitieren:

  1.  Registrieren Sie sich, melden Sie sich auf Ihrem KMU-Fonds-Konto an und reichen Sie das Antragsformular ein, sobald Sie entschieden haben, welche Art von Gutschein(en) Ihren geschäftlichen Anforderungen am besten entspricht. Weitere Informationen finden Sie in den Häufig gestellten Fragen.
  2.  Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe und Ihre(n) Gutschein(e)*. Sie können dann die gewünschten Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums beantragen.
  3.  Um eine Erstattung für die von Ihnen beantragten Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums zu erhalten, müssen Sie unter Verwendung des Formulars in Ihrem KMU-Fonds-Konto die Erstattung beantragen, nachdem Sie die Kosten für die Aktivitäten entrichtet haben

*Hinweis: 
Gutscheine sind ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Finanzhilfe erhalten, zwei Monate gültig. Diese Gültigkeitsdauer kann um weitere 2 Monate verlängert werden (4 Monate bei Gutscheinen für den gemeinschaftlichen). Wenn Sie eine Verlängerung benötigen, können Sie diese im letzten Monat des ersten Zeitraums von zwei Monaten direkt über Ihr KMU-Fonds-Konto beantragen. In diesem Zeitraum können Sie Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Ihrem/Ihren gewährten Gutschein(en) beantragen und bezahlen und anschließend die entsprechende Erstattung anfordern. Dadurch werden Ihre Gutscheine aktiviert.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Gutscheine verwenden, während sie gültig sind!
Läuft Ihr Gutschein ab, ohne verlängert oder aktiviert zu werden, kann er nicht mehr für die Beantragung einer Erstattung verwendet werden. Sie sind dann nicht berechtigt, den KMU-Fonds im selben Jahr erneut für denselben Gutschein zu beantragen.

Sobald Sie Ihren Gutschein bzw. Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins bzw. Ihrer Gutscheine beantragen können. Dieser Zeitraum dauert:

  • 6 Monate für Gutscheine für IP Scans, Marken und Geschmacksmuster
  • 12 Monate für Gutscheine für Patente

Der Gutschein für gemeinschaftlichen Sortenschutz hat keine „Umsetzungsfrist“, da er vollständig in Anspruch genommen wird, sobald die erste Erstattung beantragt wird.

Förderfähige Aktivitäten

Der KMU-Fonds 2023 umfasst mehrere Aktivitäten, mit denen Sie Ihre Strategie für geistiges Eigentum entsprechend den Anforderungen Ihres Unternehmens umsetzen können.

Erstattung von 90 % der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan).

  • Im Rahmen von Gesprächen mit einem Sachverständigen für geistiges Eigentum, der vom nationalen Amt für geistiges Eigentum benannt wurde, prüfen Sie gemeinsam Ihr Geschäftsmodell, Ihre Produkte oder Dienstleistungen sowie Ihre Wachstumspläne, um die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Strategie für geistiges Eigentum zu ermitteln. Der IP-Scan-Dienst stellt keine Rechtsdienstleistung dar.

  • Nach der Prüfung wird der Sachverständige für geistiges Eigentum Ihnen einen umfassenden Bericht über Ihre Rechte des geistigen Eigentums vorlegen und eine Reihe bewährter Verfahren und Empfehlungen für das Management, den Schutz und die Entwicklung Ihrer Rechte des geistigen Eigentums vorschlagen.

  • Der IP Scan erstreckt sich auf alle Arten von Rechten des geistigen Eigentums (Marken, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Pflanzenschutz, geografische Angaben) sowie auf solche, die nicht eingetragen/nicht eintragungsfähig sind (wie Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Firmennamen, Domänennamen).

  • Weitere Informationen über die Dienstleistung „IP Scan“ und ihre Vorteile finden Sie auf der Seite „IP Scan“. Weitere Informationen zu „IP Scan“ im Rahmen des KMU-Fonds finden Sie auf der Website Ihres Amtes für geistiges Eigentum.

 

Ihre Geschäftsstrategie und Wachstumspläne bestimmen, welches Schutzniveau (regional, national, EU-weit oder international) Sie wählen sollten. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Schutz Sie beantragen möchten oder auf welcher territorialen Ebene, können Ihnen eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) oder eine kostenlose Beratung zu geistigem Eigentum (Kostenlose personalisierte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums) helfen, die richtige Wahl zu treffen.

  • Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene
    Sie können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf EU-Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte über das EUIPO erfolgen.

  • Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler und regionaler Ebene
    Sie können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf nationaler und regionaler Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte direkt über ein nationales Amt für geistiges Eigentum oder (für den Schutz auf regionaler Ebene für Belgien, die Niederlande und Luxemburg) das Benelux-Amt für geistiges Eigentum erfolgen.

  • Erstattung von 50 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU
    Sie können eine Erstattung von 50 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, Benennungsgebühren und nachträglichen Benennungsgebühren außerhalb der EU beantragen. Ausgenommen sind Benennungsgebühren für EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. Die Anmeldung für diese Art von Schutz sollte über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.

 

  • Erstattung von 75 % der Kosten für einen „Stand der Technik Recherche“
    Der Bericht, der einer Patentanmeldung vorausgeht, wird weltweit erstellt und muss von einem nationalen Amt für geistiges Eigentum in einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt oder koordiniert werden.

  • 75 % Erstattung von Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Veröffentlichungsgebühr für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat.

  • Erstattung von 75 % der Anmelde- und Recherchegebühren für europäische Patente, die beim EPA angemeldet werden.
    Alle anderen Gebühren für ein europäisches Patent sind ausgeschlossen.

 

  • Erstattung von 50 % der Gebühr für eine Online-Anmeldung auf EU-Ebene
    Sie können eine Erstattung von 50 % der Gebühr für eine Online-Anmeldung beantragen. Anträge in Papierform kommen für eine Erstattung aus dem KMU-Fonds nicht in Betracht. Die Anmeldung für diese Art des Schutzes sollte über das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) erfolgen.

 

Ihr Amt für geistiges Eigentum bietet auch eine eigene Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums an, die nicht durch den KMU-Fonds abgedeckt ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu den Obergrenzen und Gebühren sind der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und den entsprechenden Anhängen zu entnehmen.

Vor der Beantragung:

Das Antragsverfahren ist einfach. Vergewissern Sie sich, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über die folgenden Dokumente verfügen: Diese Dokumente müssen im PDF-Format vorliegen (gescannte Versionen physischer Dokumente im PDF-Format werden akzeptiert). Alle eingereichten Unterlagen müssen lesbar und ohne Passwortschutz sein.

 

Kontoauszug Ihres Unternehmens (Beispiel) mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode (Beispiele) und BIC/SWIFT-Code.

 

Mehrwertsteuerbescheinigung oder Bescheinigung über die nationale Eintragungsnummer Ihres Unternehmens, ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde.

 

Wenn Ihr KMU die Dienste eines externen Vertreters in Anspruch nimmt oder Sie ein externer Vertreter sind, der im Namen eines KMU handelt, müssen Sie eine von einem bevollmächtigten Inhaber oder Angestellten des KMU unterzeichnete „ehrenwörtliche Erklärung“ (Vorlage) einreichen.

Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Informationen zu Ihren Vermögenswerten im Bereich des geistigen Eigentums bereithalten, bevor Sie mit dem Antragsverfahren für den KMU-Fonds beginnen, damit Sie Ihre Zeit optimal nutzen können.

Liste der Gebühren und Kontaktstellen:

Nachstehend finden Sie eine Liste der erstattungsfähigen Gebühren nach Tätigkeit und Land sowie der jeweiligen Kontaktstellen von EUIPO, WIPO und den Ämtern für geistiges Eigentum der Mitgliedstaaten, über die Sie Unterstützung zu allen Aspekten im Zusammenhang mit dem KMU-Fonds erhalten können.

Diese Liste dient lediglich als erster Anhaltspunkt und wird weiter mit Informationen aus verschiedenen Quellen ergänzt. Die aktuellen Informationen finden Sie jeweils in der Originalquelle.

Hier finden Sie auch eine Übersicht über die Kontakte bei den nationalen Ämtern für geistiges Eigentum in den Mitgliedstaaten

Wenn Sie Hilfe benötigen

Ausführliche Informationen zum „Ideas Powered for business SME Fund“ finden Sie in dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie unsere Häufig gestellten Fragen in Bezug auf den KMU-Fonds nutzen oder sich im Online-Chat auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch an uns wenden. Außerdem stehen wir im Informationszentrum des EUIPO unter der Rufnummer +34 965 139 100 montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr (GMT+1) zur Verfügung.

Sie können uns auch eine E-Mail-Anfrage in einer der EU-Amtssprachen senden: information@euipo.europa.eu.

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