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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Waren und Dienstleistungen

Ihre Anmeldung einer Unionsmarke muss eine Wiedergabe der einzutragenden Marke sowie ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, die durch die Marke erfasst werden sollen, enthalten.

Für das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen gibt es bestimmte Regeln:

  • Die Waren und Dienstleistungen müssen möglichst genau und präzise angegeben werden.
  • Sie müssen in jeweils eine der Klassen der Nizza-Klassifikation eingeordnet werden.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Nizza-Klassifikation für die Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen angenommen. In der Nizza-Klassifikation werden Waren und Dienstleistungen in 45 Kategorien („Klassen") unterteilt.

Die Anmeldegebühr von 850 EUR berechtigt Sie dazu, eine Klasse auszuwählen. Für eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR können Sie eine zweite Klasse hinzufügen; für drei oder mehr Klassen wird eine Gebühr von 150 EUR je Klasse erhoben.

 

Suche und Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen

Wenn Sie eine Marke anmelden und eines unserer Online-Anmeldeformulare verwenden, können Sie mit dem Fünf-Schritte-Formular und dem erweiterten Formular ein Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen, die sogenannte harmonisierte Datenbank, durchsuchen.

Diese Datenbank enthält Begriffe, die bereits vom EUIPO und allen nationalen Ämtern für geistiges Eigentum in der Europäischen Union und darüber hinaus akzeptiert wurden.

Der schnellste Weg, um Ihre Marke zu veröffentlichen

Wenn Sie Ihre Waren und Dienstleistungen von der harmonisierten Datenbank auswählen, können wir Ihre Anmeldung reibungsloser bearbeiten. Für eine schnellere Veröffentlichung kann Ihre Anmeldung auch für das Fast-Track-Verfahren (beschleunigtes Verfahren) des EUIPO zugelassen werden.

Sie können auch unseren Waren- und Dienstleistungsersteller (Goods and Services Builder) verwenden, um Ihr Verzeichnis vor der Anmeldung zusammenzustellen. Diese Vorgehensweise wird professionellen Nutzern empfohlen, da manchmal mehrere Anmeldungen gleichzeitig eingereicht werden müssen.

Die Angabe der Waren und Dienstleistungen ist ein Balanceakt.

„Think Big" – Denken Sie in großen Dimensionen!

Ihr Unternehmen bietet möglicherweise viel mehr Waren und Dienstleistungen an, als Sie denken. Obwohl Sie vielleicht genau wissen, in welchem Markt Sie heute positioniert sind, sollten Sie auch bedenken, in welche Richtung Sie Ihre Marke in Zukunft weiterentwickeln wollen. Wenn Sie beispielsweise heute Bonbons herstellen, möchten Sie in zwei oder fünf Jahren vielleicht auch andere Waren (z. B. Speiseeis) anbieten.

Seien Sie realistisch

Sie sind vielleicht versucht, ein großes Spektrum an Waren und/oder Dienstleistungen zu beanspruchen, so sollten Sie jedoch auch daran denken, dass Ihre Unionsmarke anfällig für eine Anfechtung sein kann, wenn Sie Ihre Marke nicht für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen benutzen.

Wenn Sie Ihre Angaben eingrenzen, verringern Sie das Risiko, mit anderen Marken in Konflikt zu geraten.

Balkenwaage über einem Stein als Illustration des Balanceakts bei der Auswahl der Waren und Dienstleistungen für Ihre Marke

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass lange Verzeichnisse von Waren und/oder Dienstleistungen eine Reihe von Nachteilen mit sich bringen können, nämlich:

  • ein höheres Risiko von Beanstandungen bezüglich der Klassifizierung;
  • Verzögerungen bei der Veröffentlichung und Eintragung der UM;
  • ein erhöhtes Risiko von Konflikten mit anderen Marken (Widersprüche);
  • ein erhöhtes Risiko, dass eine Marke schließlich wegen Ähnlichkeit mit einer älteren Marke oder Nichtbenutzung sämtlicher eingetragener Waren und/oder Dienstleistungen gelöscht wird.

Denken Sie daran: Nach Einreichung der Anmeldung können Sie Ihr Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht mehr erweitern; daher sollten Sie gründlich überlegen, welche Waren und/oder Dienstleistungen Sie auswählen.

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