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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Alternative Streitbeilegung (ADR)

Der ADRS umfasst Mediation, Schlichtung, Verhandlungshilfe und Schiedsgutachten. All diese Angebote können einzeln oder auch in Kombination genutzt werden.

Mehrere Teilnehmer in einem Meeting
 

Unter der Schirmherrschaft der EUIPO-Beschwerdekammern fungiert der Dienst für alternative Streitbeilegung (ADR Service, ADRS) als eine moderne Anlaufstelle für die Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums und bietet Unternehmen wie auch Einzelpersonen, die in der EU und gegebenenfalls darüber hinaus tätig sind, ein vollständiges Spektrum an ADR-Instrumenten. Der ADRS umfasst Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten. All diese Angebote können einzeln oder auch in Kombination genutzt werden.

Infolge der COVID-19-Krise werden alle diese ADR-Dienste nun online angeboten. Zudem wurden sie ausschließlich für KMU auf Verfahren vor den Widerspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsabteilungen des EUIPO ausgeweitet (ADR SME special service).

Kurz gesagt richten sich die ADR-Dienste an:

  • alle Parteien in Inter-partes-Verfahren vor den Beschwerdekammern sowie darüber hinaus
  • exklusiv an KMU in Inter-partes-Verfahren vor dem Amt, denen in erstinstanzlichen Widerspruchs-, Löschungs- und/oder GGM-Nichtigkeitsverfahren der ADR SME special service angeboten wird.

Bei ADR-Verfahren vor dem EUIPO fallen für die Parteien keine zusätzlichen Gebühren an; außerdem werden sie vollständig online durchgeführt und sind in 12 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Vorzüge

Die Dienste für alternative Streitbeilegung wurden von den Beschwerdekammern eingeführt, um Unternehmen und KMU besser zu unterstützen und ihnen mehr Möglichkeiten zur wirksamen Beilegung ihrer Streitigkeiten zu bieten. Was macht ADR so attraktiv? Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums in der EU können zeitaufwendig, unkalkulierbar und kostspielig sein. Dabei fallen nicht nur Honorarkosten an, die für eine wirksame Prozessführung unvermeidbar sind. Zu berücksichtigen ist auch die Zeit, die die Geschäftsführung für die Abwicklung solcher laufenden Gerichtsverfahren aufbringen muss – Zeit also, die sie für gewinnbringende Geschäftsaktivitäten hätte nutzen können. Darüber hinaus haben Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums häufig grenzüberschreitenden Bezug und erfordern daher globale Lösungen. In solchen Fällen birgt der traditionelle Rechtsweg dagegen das Risiko mehrfacher Gerichtsverfahren.

Die ADR-Instrumente des EUIPO unterstützen die Streitparteien auf dem Weg zu schnellen, wirtschaftlich tragfähigen und globalen Einigungen, die eine kalkulierbare Rechtssicherheit bieten.


Arten von ADR-Diensten

Der ADRS bietet die folgenden Dienste an, die je nach den Bedürfnissen der betroffenen Parteien entweder einzeln genutzt oder miteinander kombiniert werden können.

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Die Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem die Streitbeteiligten mithilfe eines Mediators versuchen, eine gütliche Einigung für ihre beim EUIPO oder ggf. einer anderen Stelle (innerhalb der EU oder international) anhängigen Streitigkeiten zu erzielen.

Die Neutralität und Unparteilichkeit des Mediators bilden dabei die Eckpfeiler dieses Verfahrens, das sich auf die Interessen und nicht auf die Rechte der Parteien stützt, des Weiteren die freiwillige Teilnahme der Parteien, die Flexibilität und Vertraulichkeit des Verfahrens sowie die Autonomie und Anwesenheit aller Parteien.

Eine Mediation vor den EUIPO-Beschwerdekammern beschränkt sich nicht auf die vom Amt verwalteten geistigen Eigentumsrechte (Marken und Geschmacksmuster), sondern kann auch andere Rechte des geistigen Eigentums (wie Urheberrechte, Domainnamen und Patente) oder jede andere zwischen den Parteien anhängige Streitigkeit einbeziehen, wenn diese dies wünschen.

Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, eine freiwillige und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Mediators, Rechtsberatung zu leisten, eigene Lösungen vorzuschlagen, eine Partei zu vertreten oder über die Begründetheit der Sache zu entscheiden. Die Einigung muss einvernehmlich sein und von beiden Seiten akzeptiert werden.

Einer der wichtigsten Vorteile einer durch Mediation erzielten Vergleichsvereinbarung besteht darin, dass sie eher geeignet ist, eine freundschaftliche und nachhaltige Beziehung zwischen den Parteien zu bewahren. Diese Vorteile sind in grenzüberschreitenden Kontexten noch deutlicher, da hier globale Pakete ausgehandelt und mehrfache Verfahren vor Gericht vermieden werden können. Darüber hinaus kann eine Mediation sogar neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.

Die Mediation erfolgt entweder online oder persönlich beim EUIPO in Alicante; in beiden Fällen ist für die Dienstleistung von den Parteien keine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Findet die Mediation jedoch in den Räumlichkeiten des EUIPO in Brüssel statt, wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 750 EUR erhoben, um die Reisekosten des EUIPO-Mediators zu decken.

Ausführliche Unterlagen zu allen Aspekten des Mediationsverfahrens sind über die unten stehenden Links auf dieser Seite zugänglich.

 

Dokumentationen zu allen Aspekten des Mediationsverfahrens

 

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Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem ein Schlichter proaktiv mögliche Lösungsvorschläge für den Streitfall unterbreitet. Diese Vorschläge werden dann mit den beteiligten Parteien diskutiert, verhandelt und konkretisiert, wobei es den Parteien zu jeder Zeit freisteht, die vorgeschlagene Lösung anzunehmen oder abzulehnen.

Der Schlichter leitet das Schlichtungsverfahren und unterbreitet einen Vorschlag zur Beilegung der Streitigkeit, wenn seiner Meinung nach eine begründete Aussicht darauf besteht, dass dieser von den Parteien angenommen und der Streit somit beendet werden könnte. Es ist zu betonen, dass die Entscheidung zur Schlichtung auf Freiwilligkeit beruht und der Zustimmung aller Streitparteien bedarf.

Das Verfahren unterscheidet sich von der Mediation dadurch, dass der Schlichter Vorschläge für eine rasche Streitbeilegung vorlegt, während der Mediator in der Regel keine Vorschläge unterbreitet, sondern die Parteien bei der Formulierung ihrer eigenen Vorschläge unterstützt. 

Bei geeigneten Verfahren kann der Berichterstatter eines anhängigen Beschwerdeverfahrens eine Schlichtung vorschlagen. Sie kann jedoch auch von einer oder von beiden Parteien unter Verwendung eines einseitigen oder gemeinsamen Antragsformulars beantragt werden. In jedem Fall ist die Zustimmung aller Streitparteien erforderlich.

Ausführliche Dokumentationen zu allen Aspekten des Schlichtungsverfahrens sind über die unten stehenden Links zugänglich.

 

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Das Schiedsgutachten ist ein Verfahren, bei dem ein von den Streitparteien ernannter Schiedsgutachter eine verbindliche oder unverbindliche Stellungnahme zu den zur Begutachtung vorgelegten Angelegenheiten abgibt. Es wird in erster Linie Streitparteien angeboten, die im Rahmen eines anderen laufenden ADR-Verfahrens, in der Regel einer Mediation, keine Einigung in bestimmten rechtlichen, geschäftlichen und/oder fachlichen Streitfragen erzielen können.

Normalerweise handelt es sich bei den Angelegenheiten, die dem Schiedsgutachter zur Stellungnahme vorgelegt werden, um fachliche oder rechtliche Fragen, die Teil des Gesamtstreits sind, über die sich die Parteien aber nicht einig werden.

Das Schiedsgutachten erfolgt schriftlich, und die Entscheidung, einen Gutachter einzubeziehen, beruht gänzlich auf Freiwilligkeit und bedarf der Zustimmung beider Streitparteien. 

Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsgutachtens kann von den Streitparteien in jeder Phase einer Mediation oder eines anderen ADR-Verfahrens im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Amt gestellt werden. Es kann auch auf Initiative des Mediators oder eines anderen ADR-Verhandlungshelfers vorgeschlagen werden. Um ein Schiedsgutachten zu beantragen, müssen die Parteien jedoch einen gemeinsamen Antrag stellen, da es sich um ein auf gegenseitigem Einvernehmen beruhendes Verfahren handelt. Eine Liste der Gutachter kann hier abgerufen werden.

Ausführliche Dokumentationen zu allen Aspekten des Schiedsgutachtens sind über die unten stehenden Links auf dieser Seite zugänglich.

 

 

EUIPO-Mediatoren

Die ADRS stützt sich auf ein Team qualifizierter Mediatoren, das sich aus erfahrenen Bediensteten des Amtes zusammensetzt, die eine spezielle Ausbildung beim Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) und/oder dem Chartered Institute of Arbitrators (CIARB) absolviert haben.

Alle Mediatoren verfügen über umfangreiche Erfahrungen in Rechtssachen aus dem Bereich des geistigen Eigentums und sind mehrsprachig, weshalb Nutzer für das Mediationsverfahren zwischen vielen unterschiedlichen Sprachen wählen können.

Die Namen und Lebensläufe der Mediatoren sind auf unserer Website zu finden, sodass Parteien auf Wunsch eine bestimmte Person als Mediator auswählen können. Bei der Auswahl eines Mediators kann auch die ADRS um Orientierungshilfe und Unterstützung ersucht werden.

Lebensläufe der Mediatoren

 

Mustervertragsklauseln für ADR

Der ADRS stellt ADR-Mustervertragsklauseln zur Verfügung, die es den Parteien erleichtern sollen, sich auf eine gütliche Beilegung möglicher Streitigkeiten zu einigen.

Parteien, die das ADR-Verfahren des EUIPO in Anspruch nehmen möchten, werden aufgefordert, in jeden Handelsvertrag im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums eine entsprechende ADR-Klausel aufzunehmen. Dies ermöglicht es den Vertragsparteien zu vereinbaren, im Falle künftiger Streitigkeiten eine alternative Form der Streitbeilegung (wie z. B. Mediation) als Schritt vor einem Gerichtsverfahren zu nutzen.

Die empfohlenen Klauseln wurden mit Unterstützung des ADR-Beirats der Interessenträger entworfen und berücksichtigen bewährte Verfahren für Mediation und andere Streitbeilegungsmodalitäten.

Sie können die Mustervertragsklauseln herunterladen

 

ADR-Netzwerke

Als Teil der Bemühungen, die angebotenen Dienste zu fördern, wurden verschiedene Netzwerke mit Gruppen eingerichtet, die bei den geplanten Initiativen des ADRS eine aktive, partizipative und beratende Rolle einnehmen.

 

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Das Netzwerk des Beirats der Interessenträger (Stakeholders Advisory Board, SAB) bringt Vertreter öffentlicher Institutionen und aus der Privatwirtschaft zusammen, die gemeinsam an ganzheitlichen und koordinierten Aktionslinien zur Förderung der Streitvermeidung, ‑deeskalation und ‑beilegung arbeiten, um sicherzustellen, dass die angebotenen Dienstleistungen qualitativ hochwertig sind und den realen geschäftlichen Anforderungen und Interessen entsprechen, insbesondere denen von KMU.

Zu den Interessenträgern gehören Vertreter aus IP-Nutzerverbänden sowie EU-Wirtschaftsverbänden, nationale Ämter für geistiges Eigentum, die ADR anbieten oder anzubieten beabsichtigen, die EU-Kommission, internationale ADR-Zentren, Rechtsanwaltskammern in der EU und andere Stellen mit einschlägiger Expertise.

Der ADR-SAB hält zweimal im Jahr Sitzungen ab, organisiert Arbeitsgruppen und verfolgt durch regelmäßige Berichte und Rückmeldungen die Wirksamkeit der ergriffenen Initiativen.

ADR - SAB Working Groups activity:

  • Positionspapier zum Singapur-Übereinkommen [ ES, EN, DE, FR, IT, HR, PT]

 

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Handelskammern spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Unternehmen eine Stimme zu geben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass ADR-Dienste den besonderen Bedürfnissen von KMU gerecht werden, da KMU einer der Hauptschwerpunkte des Strategieplans 2020-2025 des EUIPO sind. Um sicherzustellen, dass diese Dienste für möglichst viele KMU zugänglich sind, wurde ein Netzwerk eingerichtet, das die Handelskammern in der EU zusammenbringt, um zu untersuchen, wie sich das Bewusstsein für die Möglichkeiten eines ADR-Verfahrens am besten schärfen lässt und Unterstützungsmechanismen geschaffen werden können, die es Unternehmen, die in Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum verwickelt sind, ermöglichen, diese Dienste zum Zwecke einer optimalen Konfliktlösung zu nutzen.

Aktuell gehören dem Netzwerk rund 30 Handelskammern aus ganz Europa an, die sich auf eine gemeinsame Absichtserklärung geeinigt haben, in der sie die wichtigsten Punkte ihrer Kooperation und Zusammenarbeit festhalten.

 

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Der ADRS hat eine Kooperation mit Gerichten in der Europäischen Union aufgebaut, die für Fälle des geistigen und gewerblichen Eigentums zuständig sind. Ziel ist es, ein Netzwerk von Gerichten zu schaffen, die Mediation in IP-Streitigkeiten fördern.

Dieses Kooperationsprogramm ist sehr hilfreich, um den Einsatz von Mediation in IP-Verfahren, die vor nationalen Gerichten und europäischen/nationalen Ämtern für geistiges Eigentum anhängig sind, zu stärken und eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen nationalen und europäischen Anbietern von Mediation und anderen ADR-Verfahren herzustellen.

Einige der Ziele des Kooperationsprogramms sind: die Wirkung der Mediation im Bereich des geistigen Eigentums zu erhöhen, die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums, die in mehrere Streitigkeiten verwickelt sind, zu sensibilisieren, damit sie nachhaltige globale Einigungen erzielen, die Mediation durch einen Fahrplan zu fördern, mit dem Richter Fälle des geistigen Eigentums an ADR-Dienste verweisen, bessere und dauerhaftere Vereinbarungen zu erzielen als solche, die nur durch Verhandlungen erreicht werden, und die Schaffung von engen Verbindungen zu an Mediation interessierten Richtern zu ermöglichen und neue Mitglieder des Justizwesens einzubinden.

 

 

Kontaktieren Sie uns

Ziehen Sie ADR in Betracht? Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu den ADR-Diensten der EUIPO-Beschwerdekammern wünschen.

Dienst für Alternative Streitbeilegung (ADRS)
ADR-Info@euipo.europa.eu

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