Alternative Streitbeilegung (ADR)
Der ADRS umfasst Mediation, Schlichtung, Verhandlungshilfe und Schiedsgutachten. All diese Angebote können einzeln oder auch in Kombination genutzt werden.

Unter der Schirmherrschaft der EUIPO-Beschwerdekammern fungiert der Dienst für alternative Streitbeilegung (ADR Service, ADRS) als eine moderne Anlaufstelle für die Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums und bietet Unternehmen wie auch Einzelpersonen, die in der EU und gegebenenfalls darüber hinaus tätig sind, ein vollständiges Spektrum an ADR-Instrumenten. Der ADRS umfasst Mediation, Schlichtung, Verhandlungshilfe und Schiedsgutachten. All diese Angebote können einzeln oder auch in Kombination genutzt werden.
Infolge der COVID-19-Krise werden alle diese ADR-Dienste nun online angeboten. Zudem wurden sie ausschließlich für KMU auf Verfahren vor den Widerspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsabteilungen des EUIPO ausgeweitet (ADR SME special service).
Kurz gesagt richten sich die ADR-Dienste an:
- alle Parteien in Inter-partes-Verfahren vor den Beschwerdekammern sowie darüber hinaus
- exklusiv an KMU in Inter-partes-Verfahren vor dem Amt, denen in erstinstanzlichen Widerspruchs-, Löschungs- und/oder GGM-Nichtigkeitsverfahren der ADR SME special service angeboten wird.
Bei ADR-Verfahren vor dem EUIPO fallen für die Parteien keine zusätzlichen Gebühren an; außerdem werden sie vollständig online durchgeführt und sind in 12 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.
Vorzüge
Die Dienste für alternative Streitbeilegung wurden von den Beschwerdekammern eingeführt, um Unternehmen und KMU besser zu unterstützen und ihnen mehr Möglichkeiten zur wirksamen Beilegung ihrer Streitigkeiten zu bieten. Was macht ADR so attraktiv? Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums in der EU können zeitaufwendig, unkalkulierbar und kostspielig sein. Dabei fallen nicht nur Honorarkosten an, die für eine wirksame Prozessführung unvermeidbar sind. Zu berücksichtigen ist auch die Zeit, die die Geschäftsführung für die Abwicklung solcher laufenden Gerichtsverfahren aufbringen muss – Zeit also, die sie für gewinnbringende Geschäftsaktivitäten hätte nutzen können. Darüber hinaus haben Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums häufig grenzüberschreitenden Bezug und erfordern daher globale Lösungen. In solchen Fällen birgt der traditionelle Rechtsweg dagegen das Risiko mehrfacher Gerichtsverfahren.
Die ADR-Instrumente des EUIPO unterstützen die Streitparteien auf dem Weg zu schnellen, wirtschaftlich tragfähigen und globalen Einigungen, die eine kalkulierbare Rechtssicherheit bieten.
Arten von ADR-Diensten
Der ADRS bietet die folgenden Dienste an, die je nach den Bedürfnissen der betroffenen Parteien entweder einzeln genutzt oder miteinander kombiniert werden können.
Mediation | Einblenden |
Schlichtung | Einblenden |
Verhandlungshilfe | Einblenden |
Schiedsgutachten | Einblenden |
Mustervertragsklauseln für ADR
Der ADRS stellt ADR-Mustervertragsklauseln zur Verfügung, die es den Parteien erleichtern sollen, sich auf eine gütliche Beilegung möglicher Streitigkeiten zu einigen.
Parteien, die das ADR-Verfahren des EUIPO in Anspruch nehmen möchten, werden aufgefordert, in jeden Handelsvertrag im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums eine entsprechende ADR-Klausel aufzunehmen. Dies ermöglicht es den Vertragsparteien zu vereinbaren, im Falle künftiger Streitigkeiten eine alternative Form der Streitbeilegung (wie z. B. Mediation) als Schritt vor einem Gerichtsverfahren zu nutzen.
Die empfohlenen Klauseln wurden mit Unterstützung des ADR-Beirats der Interessenträger entworfen und berücksichtigen bewährte Verfahren für Mediation und andere Streitbeilegungsmodalitäten.
Sie können die Mustervertragsklauseln herunterladenADR-Netzwerke
Als Teil der Bemühungen, die angebotenen Dienste zu fördern, wurden verschiedene Netzwerke mit Gruppen eingerichtet, die bei den geplanten Initiativen des ADRS eine aktive, partizipative und beratende Rolle einnehmen.
Stakeholders Advisory Board (SAB) | Einblenden |
Handelskammern | Einblenden |
Netzwerk der IP-Richter an UM- und GGM-Gerichten zur Mediation | Einblenden |
ADR Mediation Pledges
Der ADRS hat sogenannte ADR Mediation Pledges entworfen, die sich an unterschiedliche Adressaten richten: Nutzerverbände, Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Anwaltskanzleien.
Mit diesen Pledges (Zusagen) soll – wann immer es möglich ist – die Nutzung von Mediations- und sonstigen ADR-Verfahren gefördert werden, um die negativen Folgen von Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum zu verringern.
Die Zusage ist somit im Wesentlichen eine Absichtserklärung des Zusagenden, vor der Durchführung anderer Streitbeilegungsverfahren Mediations- oder sonstige ADR-Verfahren zu erwägen und gegebenenfalls zu nutzen.
ADR-Zusage des EUIPO im Bereich des geistigen Eigentums für Anwaltskanzleien
ADR-Zusage des EUIPO im Bereich des geistigen Eigentums für Unternehmen
ADR-Zusage des EUIPO im Bereich des geistigen Eigentums für Unternehmensverbände
ADR-Zusage des EUIPO im Bereich des geistigen Eigentums für Nutzerverbände
Kontaktieren Sie uns
Ziehen Sie ADR in Betracht? Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu den ADR-Diensten der EUIPO-Beschwerdekammern wünschen.
Dienst für Alternative Streitbeilegung (ADRS)
ADR-Info@euipo.europa.eu