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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.


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Praktika

Als zukunftsorientierte Einrichtung bietet das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) jungen Menschen am Anfang ihrer Berufslaufbahn wertvolle Lernmöglichkeiten.

Im Rahmen unserer Praktika können junge Hochschulabsolventen und Berufsanfänger in einem multikulturellen Team erste Arbeitserfahrungen sammeln.

Praktika
 

Wir bieten vier Arten von Praktika an:

  • Pan-European Seal-Praktikumsprogramm (monthly grant amount for edition 2023-2024: 1.200€ in Alicante and 1.300€ in Brussels or Luxembourg)
  • Praktika für junge Berufstätige (monthly grant amount for edition 2023-2024: 1.200€ in Alicante and 1.300€ in Brussels or Luxembourg)
  • Praktika für Nachwuchsmitarbeiter im Bereich des geistigen Eigentums (monthly subsistence allowance for edition 2023-2024: 1.200€)
  • Unbezahlte Praktika
 

Haushaltsjahr 2023-2024

  • Praktikumsprogramm „Pan-European Seal and Exchange“:
    Online-Bewerbungsverfahren vom 1. bis 31. März 2023
  • Praktikumsprogramm für junge Fachkräfte:
    Online-Bewerbungsverfahren vom 1. bis 31. März 2023
  • Unbezahltes Praktikumsprogramm: abgeschlossen
  • Praktikumsprogramm für junge Mitarbeiter im Bereich Geistiges Eigentum: Bewerbungen aktuell möglich

 

FAQ – Praktika beim EUIPO

 

 

„Pan-European Seal“-Programm

Im Rahmen dieses Programms wird jungen Hochschulabsolventen eine einzigartige unmittelbare Erfahrung mit der Europäischen Union im Allgemeinen und dem Amt im Besonderen geboten. Dabei können sie auch ihre während des Studiums erworbenen Kenntnisse, insbesondere in ihren jeweiligen Fachgebieten, in der Praxis anwenden. Außerdem werden sie die Zielsetzungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Unionsmarken- und dem Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem sowie im Bereich der Verletzung und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums verstehen lernen.

Das Programm richtet sich an junge Hochschulabsolventen aus den EU-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten (begrenzte Anzahl),

  • die vor Beginn des Auswahlverfahrens mindestens den ersten Zyklus eines durch ein offizielles Dokument der Universität bescheinigten Hochschulstudiums erfolgreich abgeschlossen haben;
  • die über ausreichende Kenntnisse in einer der fünf Arbeitssprachen des Amtes (Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch), die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, verfügen;
  • und die vorzugsweise gute Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache vorweisen können.
 

Bewerbung um ein Praktikum

Jede Universität, die eine Absichtserklärung (MoU) mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unterzeichnet hat, legt dem Amt eine engere Auswahl mit potenziellen Bewerbern für das Praktikum vor, wobei mindestens fünf der besten Absolventen der Universität für das akademische Jahr genannt werden müssen.

Nachdem die Bewerber von ihrer Universität in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie in die engere Auswahl gekommen sind, müssen sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist über das e-Recruitment-Tool, das auf der offiziellen EUIPO-Website veröffentlicht wird, bewerben.

Die Bewerber müssen der Online-Bewerbung alle erforderlichen Dokumente in gescannter Form beifügen.

Beschluss Nr. ADM 22-10-REV enthält die für Praktika unter dem „Pan-European Seal“-Programm geltenden Regeln.

Hier finden Sie weitere Informationen über das Pan-European Seal-Programm.

Online-Bewerbung

Im Online-Bewerbungsformular werden Sie gebeten, folgende Dokumente anzuhängen:

Nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung wird auf dem Bildschirm eine Bewerbungsnummer angezeigt, mit der wir den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen. Bitte notieren Sie diese Nummer und geben Sie sie bei Ihrem weiteren Schriftverkehr mit dem Amt stets an.

 

Praktika für junge Berufstätige

Das Praktikumsprogramm soll jungen Berufstätigen praktische Erfahrungen mit der Europäischen Union im Allgemeinen und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Besonderen vermitteln. Zudem erhalten die Bewerber die Möglichkeit, das im Rahmen ihres Studiums erlangte Wissen praktisch anzuwenden und erste Berufserfahrung zu sammeln, vor allem in ihren spezifischen Kompetenzbereichen.

Das Programm steht jungen Berufstätigen aus EU-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten offen,

  • die vor Beginn des Auswahlverfahrens mindestens den ersten Zyklus eines durch ein offizielles Dokument der Universität bescheinigten Hochschulstudiums erfolgreich abgeschlossen haben;
  • die über ausreichende Kenntnisse in einer der fünf Arbeitssprachen des Amtes (Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch), die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, verfügen;
  • und die vorzugsweise gute Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache vorweisen können.
 

Bewerbung um ein Praktikum

Die Kandidaten müssen ihre Bewerbung um die Praktikumsstelle innerhalb der Bewerbungsfrist mit dem e-Recruitment-Tool einreichen, das auf der offiziellen EUIPO-Website veröffentlicht wird. Die Bewerber müssen der Online-Bewerbung alle erforderlichen Dokumente in gescannter Form anfügen.

Beschluss Nr. ADM 22-10-REV enthält die für Praktika für junge Berufstätige geltenden Regeln. 

Online-Bewerbung

Im Online-Bewerbungsformular werden Sie gebeten, folgende Dokumente anzuhängen:

  • Lebenslauf (das Europass Lebenslauf-Formular finden Sie hier);
  • Motivationsschreiben in einer der fünf EUIPO-Arbeitssprachen;
  • Hochschulabschluss (bei Bewerbern, die ihr offizielles Zeugnis noch nicht erhalten haben, genügt eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule);
  • Abschlusszeugnis des EUIPO-Online-Kurses „EUTM in a Nutshell“.

Nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung wird auf dem Bildschirm eine Bewerbungsnummer angezeigt, mit der wir den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen. Bitte notieren Sie diese Nummer und geben Sie sie bei Ihrem weiteren Schriftverkehr mit dem Amt stets an.

 

Auswahlkriterien

Die Bewerber werden auf der Grundlage ihres Lebenslaufs und Motivationsschreibens, ihrer Qualifikationen, Sprachkenntnisse, bisherigen Erfahrungen, beruflichen oder außeruniversitären Aufgaben, ihres sozialen Engagements bzw. ihrer Tätigkeiten im Rahmen ihres Berufes sowie ihres Abschlusszeugnisses für mindestens einen der kostenlosen Online-Kurse im Lernportal der EUIPO-Akademie ausgewählt.

Wir erstellen eine Reserveliste und kontaktieren die auf der Liste stehenden Bewerber, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Alle Bewerber werden über den Ausgang des Auswahlverfahrens unterrichtet.

Praktika für Nachwuchsmitarbeiter im Bereich des geistigen Eigentums

Wir bieten Nachwuchsmitarbeitern aus nationalen und internationalen Ämtern für geistiges Eigentum Stipendien für Praktika an. Diese Praktika umfassen technische Schulungen in bestimmten Bereichen der Verwaltung von Rechten des geistigen Eigentums, unter besonderer Berücksichtigung von Marken und Geschmacksmustern.

Sie können in diesem Rahmen unsere elektronischen Eintragungsdienste, unsere Verwaltungsverfahren und -strategien sowie unsere Datenbanken und technischen Lösungen kennenlernen. Darüber hinaus sind unsere Praktikanten auch in anderen Fachgebieten tätig, beispielsweise in den Bereichen Personalwesen, Kommunikation oder Informationstechnologie.

Im Normalfall dauert ein Praktikum 5 Monate.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beschluss Nr. ADM 22-10-REV, der alle geltenden Bestimmungen für die notwendigen Einzelheiten der Praktikumsprogramme des EUIPO enthält.

Auswahlverfahren.

Die Praktikanten werden zwei Monate vor Praktikumsbeginn von den nationalen und internationalen Ämtern für geistiges Eigentum sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen, die sich mit Marken und Geschmacksmustern befassen, ausgewählt.

Zwischen dem Präsidenten von NIPO & PB und dem Exekutivdirektor des EUIPO wird im Wege des schriftlichen Austauschs ein Praktikumsvertrag geschlossen.

Dieser enthält den Praktikumszeitraum, die Abteilung, der der Praktikant zugewiesen wird, und die genaue Art des Praktikums.

 

Unbezahlte Praktika

Dieses Praktikumsprogramm richtet sich an Hochschulabsolventen, die im Rahmen ihres Studiums oder anderweitig bereits erste Erfahrungen in den Arbeitsbereichen des Amts sammeln konnten.

Die Praktikumsdauer beträgt mindestens zwei und höchstens sechs Monate.

Auswahlverfahren

Bewerbungen sind an traineeships@euipo.europa.eu zu richten und müssen Folgendes beinhalten:

  • Lebenslauf und Motivationsschreiben (in einer der fünf Arbeitssprachen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum), einschließlich des relevanten Fachgebiets, an dem er/sie interessiert ist, sowie des gewünschten Zeitraums des unbezahlten Praktikums innerhalb der oben genannten Frist;
  • Abschlüsse/Diplom(e);
  • Nachweise vorheriger beruflicher Tätigkeiten und/oder Referenzen eines Universitätstutors;
  • Staatsangehörige von Kandidatenländern und Drittländern müssen eine Übersetzung ihrer Zeugnisse in einer Sprache der Europäischen Union vorlegen.

Die Bewerber werden auf der Grundlage ihres Lebenslaufs und Motivationsschreibens, ihrer Qualifikationen, Sprachkenntnisse, bisherigen Erfahrungen, beruflichen Aufgaben oder ihrer Spezialisierung im Rahmen des Studiums, einer Dissertation oder eines anderen Forschungsprojekts, das sie im Rahmen ihres Studiums oder auf andere Weise durchgeführt haben, sowie des Nachweises über den Abschluss von mindestens einem der kostenlosen Online-Kurse im Lernportal der EUIPO-Akademie ausgewählt.

Vorrang erhalten Bewerber, die zur Zulassung als Volljurist ein Rechtsreferendariat abschließen müssen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beschluss Nr. ADM 22-10-REV, der alle geltenden Bestimmungen für die notwendigen Einzelheiten der Praktikumsprogramme des EUIPO enthält.

 

 

Datenschutz

Die vom Amt erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG verarbeitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

 

Fragen zu unseren Praktika richten Sie bitte an den hierfür zuständigen Ansprechpartner, dessen E-Mail-Adresse Sie unter der Rubrik „Kontaktieren Sie uns“ auf dieser Website finden.

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