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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Beispiele für Marken

Wortmarke

 

 

Bildmarke

Das Amt akzeptiert folgendes Dateiformat: JPEG

 

Bildmarke mit Wortelementen*

Das Amt akzeptiert folgendes Dateiformat: JPEG

 

Formmarke

Das Amt akzeptiert folgende Dateiformate: JPEG, OBJ, STL, X3D

 

Formmarke mit Wortelementen*

Das Amt akzeptiert folgende Dateiformate: JPEG, OBJ, STL, X3D

 

Positionsmarke

Das Amt akzeptiert folgendes Dateiformat: JPEG

 

Mustermarke

Das Amt akzeptiert folgendes Dateiformat: JPEG

 

Farbmarke (aus einer einzigen Farbe)

Das Amt akzeptiert folgendes Dateiformat: JPEG

 

Farbmarke (Farbenkombination)

Das Amt akzeptiert folgendes Dateiformat: JPEG

 

Hörmarke

Seit das Erfordernis der grafischen Wiedergabe mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 gestrichen wurde, können UM-Anmeldungen für Hörmarken nur mehr als Tondateien eingereicht werden, die den Klang reproduzieren oder eine genaue Wiedergabe des Klanges in Notenschrift darstellen.

Das Amt akzeptiert folgende Dateiformate: JPEG, MP3 (höchstens 2 MB)

 

Bewegungsmarke

Das Amt akzeptiert folgende Dateiformate: MP4 (Video), JPEG (für Reihen von aufeinander folgenden Standbildern).

 

Multimediamarke

Hierbei handelt es sich um eine neue Markenkategorie (seit dem 1. Oktober 2017).

Das Amt akzeptiert folgendes Dateiformat: MP4 (höchstens 20 MB)

 

Hologrammmarke

Das Amt akzeptiert folgende Dateiformate: JPEG, MP4 (höchstens 20 MB)

 

*Hinweis: Bei den mit einem Sternchen gekennzeichneten Arten von Marken handelt es sich im Sinne der Durchführungsverordnung zur Unionsmarke nicht um separate Kategorien. Für die Zwecke des E-Filing wird jedoch aus praktischen und technischen Gründen eine Unterscheidung vorgenommen.


 
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