Einstellung
Eine überzeugende Bewerbung ist Ihr Schlüssel zum Erfolg
Da das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine internationale Organisation ist, müssen Sie sich gegen hoch qualifizierte Mitbewerber ganz unterschiedlicher Herkunft durchsetzen.
Wir beim EUIPO laden ausschließlich Bewerber mit herausragenden Unterlagen zu einem Auswahlgespräch ein; im Rahmen unseres Auswahlverfahrens bitten wir sie gegebenenfalls um die Teilnahme an schriftlichen Prüfungen. Das Verfahren ist streng, ist aber auf Sie ausgerichtet. Denn wenn Sie der geeignete Bewerber sind, möchten wir sichergehen, dass wir Sie auch finden.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung Folgendes:
- Sie müssen unsere grundlegenden Zulassungskriterien erfüllen, da wir bei diesen unter keinen Umständen Abstriche machen können.
- Sie müssen über die geforderten Qualifikationen und Erfahrung verfügen und in Ihrem Lebenslauf alle geforderten Angaben ausführlich aufführen.
Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen können wir nicht allen abgelehnten Bewerbern antworten und können unaufgefordert eingereichte Bewerbungen oder Lebensläufe nicht berücksichtigen.
Ablauf einer Bewerbung
Der Ablauf einer Bewerbung umfasst folgende Schritte: Es handelt sich dabei um folgende Verpflichtungen: „Checkliste", „Bewerbung", „Auswahlverfahren" und „Reserveliste". Weitere Informationen zu diesen Schritten erhalten Sie über den jeweiligen Link.
Checkliste
Vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie die Zulassungskriterien erfüllen. Dadurch vermeiden Sie, unnötig Zeit zu verschwenden. Überprüfen Sie, ob Sie über die in der Stellenanzeige aufgeführten Qualifikationen, beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen. Wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen, wird Ihre Bewerbung abgelehnt. Besuchen Sie die Website regelmäßig; dann werden Sie erfahren, wenn eine für Sie passende Stelle ausgeschrieben ist.
Wenn Sie die Zulassungskriterien für eine ausgeschriebene Stelle erfüllen, füllen Sie bitte unser elektronisches Bewerbungsformular aus. Sie sind verpflichtet, für Ihren Lebenslauf die Europass-Vorlage zu verwenden. Den entsprechenden Link finden Sie in der Stellenanzeige. Wir können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen, die in diesem Format abgefasst wurden (ausgenommen hiervon sind Bewerber mit Behinderungen).
Anmeldung
Planen Sie für die Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen ausreichend Zeit ein. Wenn Sie aus irgendeinem Grund (bedenken Sie auch, dass Ihre Internetverbindung ausfallen könnte) die Abgabefrist verpassen, können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen. Wenn vor Ablauf der Frist Probleme bei der Übermittlung Ihrer Bewerbung auftreten, informieren Sie uns bitte umgehend über die dafür vorgesehene Adresse unter der Rubrik „Kontaktieren Sie uns".
Von Bewerbern, welche die Zulassungskriterien erfüllen, erwarten wir folgende Angaben:
- Bildungsabschlüsse: Bitte führen Sie alle einschlägigen Bildungsabschlüsse auf und geben Sie dabei die Bildungsstufe, das jeweilige Datum und die Stelle an, die den Nachweis ausgestellt hat.
- Berufserfahrung: Beschreiben Sie bitte Ihre berufliche Laufbahn unter Angabe Ihrer Arbeitgeber, Ihrer jeweiligen Stellung und Arbeitsaufgaben. Geben Sie genaue Daten und bei Teilzeitbeschäftigungen den prozentualen Anteil der Beschäftigung an.
- Sprachkenntnisse: Bitte nennen Sie Ihre Muttersprache und geben Sie an, welche weiteren Sprachen Sie auf welchem Niveau beherrschen. Verwenden Sie zur Einstufung Ihrer Sprachkenntnisse den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
- Technische Fähigkeiten, Wissen und Kompetenzen: Diese Angaben richten sich nach Ihrem Stellenprofil und geben uns Aufschluss über Ihre Eignung für die anstehenden Aufgaben.
- Referenzen: Alle Bewerbungen müssen mindestens zwei Empfehlungen von früheren oder aktuellen Arbeitgebern enthalten.
Auswahlverfahren
Sobald unsere Hauptabteilung Humanressourcen alle zulässigen und ordnungsgemäß eingereichten Bewerbungen zusammengestellt hat, beginnt sie mit dem Auswahlprozess. Die Bewerber, die nach Ansicht unseres Auswahlausschusses am besten qualifiziert sind, werden für die entsprechende Stelle zu einem Gespräch und schriftlichen Prüfungen eingeladen. Wenn Sie eingeladen werden, kümmert sich ein vom EUIPO beauftragtes Reisebüro um Ihre Anreise und Unterbringung.
Das Gespräch findet in der Sprache oder den Sprachen statt, die in der Stellenanzeige genannt sind. Auch Ihre Kenntnisse weiterer einschlägiger Sprachen, die Sie im Online-Bewerbungsformular angegeben haben, werden bewertet, sofern sie mindestens dem Niveau B1 oder B2 entsprechen. Ihre Kenntnisse in Bezug auf die Tätigkeiten des EUIPO, Ihr Fachwissen auf dem einschlägigen Gebiet, Ihre Eignung für die Aufgaben der jeweiligen Stelle und Ihre Befähigung zur Arbeit in einem internationalen Umfeld werden im Zuge des Gesprächs ebenfalls beurteilt.
Wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, bitten wir Sie, Originale bzw. beglaubigte Kopien aller Bildungsabschlüsse und Bescheinigungen bezüglich Ihrer Berufserfahrung mitzubringen, um nachzuweisen, dass Sie sämtliche Bewerbungskriterien erfüllen.
Wenn Sie diese Unterlagen nicht zum Gesprächstermin mitbringen, kann Ihre Bewerbung abgelehnt werden. Mit der Einladung zu einem Gespräch verpflichtet sich das EUIPO in keiner Weise, den Bewerber auf die Reserveliste zu setzen.
Reserveliste
Im Anschluss an die Gespräche mit den Bewerbern erstellt der Auswahlausschuss eine Reserveliste geeigneter Kandidaten, die seiner Ansicht nach für weitere frei werdende Stellen infrage kommen. Wenn eine Stelle frei wird, kann das Amt Bewerber aus dieser Liste auswählen.
Wenn Ihr Name auf einer Reserveliste steht, haben Sie keinen Anspruch darauf, vom EUIPO ein Stellenangebot zu erhalten oder beschäftigt zu werden, jedoch wird jedes Mal, wenn wir eine neue Stelle in Ihrem Bereich zu besetzen haben, Ihr Name angezeigt. Sie müssen also nichts unternehmen, solange wir nicht auf Sie zukommen.
Chancengleichheit
Das EUIPO verfolgt als Arbeitgeber eine Politik der Chancengleichheit. Wir stellen sicher, dass alle Bewerber gerecht behandelt werden und ausschließlich aufgrund ihrer Eignung ungeachtet der Rasse, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, von Betreuungspflichten, der sexuellen Ausrichtung, des Personenstands, der Religion oder Weltanschauung oder der Staatsangehörigkeit für die jeweilige Stelle ausgewählt werden.
Im Rahmen unserer Politik der Chancengleichheit legen wir großen Wert darauf, Menschen mit Behinderungen einzustellen und in ihrem beruflichen Werdegang zu fördern. Uns wurde eine optimale Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bescheinigt.
Schutz personenbezogener Daten
As the body responsible for organising the selection process, EUIPO ensures that applicants' personal data are processed as required by Regulation (EU) 2018/1725 of the European Parliament and of the Council of 23 October 2018 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data by the Union institutions, bodies, offices and agencies and on the free movement of such data and repealing Regulation (EC) No 45/2001 and Decision No 1247/2002/EC. This applies particularly to the confidentiality and security of such data.
Beschwerde
Wenn sich ein Bewerber durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt fühlt, kann er gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften eine Beschwerde einreichen. Eine solche Beschwerde ist schriftlich an die Hauptabteilung Humanressourcen unter der Anschrift des Amtes einzureichen.
Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von drei Monaten eingelegt werden. Die Frist für die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens beginnt an dem Tag, an welchem dem Bewerber die für ihn nachteilige Entscheidung mitgeteilt wird.
Informationen zum Verfahren vor dem Gericht finden Sie auf der Curia-Website (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/en)
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Gemäß Artikel 228 AEUV können Bewerber auch eine Beschwerde wegen eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Die Beschwerde kann per Post oder mithilfe des Beschwerdeformulars des Bürgerbeauftragten eingereicht werden, das hier abrufbar ist (https://www.ombudsman.europa.eu/en/make-a-complaint). Beschwerden müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorfall oder der Maßnahme eingereicht werden, der bzw. die Gegenstand der Beschwerde ist. Die Beschwerdeführer müssen sich zunächst an das Amt wenden, um die Angelegenheit zu klären.