SME Fund 2022
- Erstattung von 90 % der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan).
- 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, VeröffentlichungBekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene.
- 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, VeröffentlichungBekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler und regionaler Ebene.
- 50%ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren.
- 50%ige Erstattung der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (z. B. Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und VeröffentlichungOffenlegung auf nationaler Ebene.
750 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten und 1 500 EUR für die übrigen Tätigkeiten.
Kategorie „Unternehmen“ | Mitarbeiterzahl | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
---|---|---|---|
Mittleres Unternehmen | <250 | ≤ 50 Mio. EUR | ≤ 43 Mio. EUR |
Kleinunternehmen | <50 | ≤ 10 Mio. EUR | ≤ 10 Mio. EUR |
Kleinstunternehmen | <10 | ≤ 2 Mio. EUR | ≤ 2 Mio. EUR |
Wenn Ihr KMU die Dienste eines Vertreters in Anspruch nimmt oder Sie ein Vertreter sind, der im Namen eines KMU handelt, müssen Sie das Dokument "ehrenwörtliche Erklärung“ (Vorlage) ausgefüllt haben. Dieses Dokument muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des KMU unterzeichnet und als PDF-Datei gespeichert werden. Es ist während des Antragsverfahrens hochzuladen. Es spricht nichts dagegen, dass ein KMU eine juristische Person als seinen Vertreter gegenüber dem KMU-Fonds bestellt, sofern der Name und die Unterschrift einer natürlichen Person, die dieser juristischen Person angehört, in der ehrenwörtlichen Erklärung enthalten sind.
CHECKLISTE
- Ihr Unternehmen muss ein in der EU ansässiges kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein.
- Sie müssen den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen vor dem Ausfüllen des Antragsformulars gelesen haben.
- Wenn Sie ein Vertreter sind oder die Dienste eines Vertreters in Anspruch nehmen werden, müssen Sie das Dokument „ehrenwörtliche Erklärung“ (Vorlage) ausgefüllt haben. Dieses Dokument muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des KMU unterzeichnet und dem Antragsformular im PDF-Format beigefügt werden.
- Die Bankdaten Ihres Unternehmens müssen zusammen mit einem Kontoauszug vorgelegt werden, der folgende Angaben enthält: Name des Unternehmens als Kontoinhaber; vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code.
- Sie müssen von der zuständigen nationalen Behörde eine Umsatzsteuerbescheinigung oder eine Bescheinigung über die nationale Eintragungsnummer Ihres Unternehmens ausstellen lassen.
- Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie die Finanzhilfe aus dem KMU-Fonds nicht beantragen können, wenn Sie bereits EU-Mittel für dieselbe oder einen Teil derselben Tätigkeit erhalten haben.
- Gutschein 1 (maximal 1 500 EUR) kann sowohl für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) als auch für die Eintragung von Marken und/oder Geschmacksmustern verwendet werden.
- Gutschein 2 (maximal 750 EUR) kann für die Eintragung von Patenten verwendet werden.
Ihr KMU kann daher einen Betrag von bis zu 2 250 EUR erhalten.
Zunächst müssen Sie ermitteln, wo Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, vertreiben, betreiben oder lizenzieren möchten. Ist Ihr Unternehmen grenzüberschreitend tätig oder auf eine Region oder ein Land beschränkt? Sind Sie online tätig? Bedenken Sie, dass eingetragene Rechte des geistigen Eigentums räumlich begrenzt sind. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rechte in einem bestimmten Gebiet eintragen lassen müssen. Sie können Ihre Rechte entweder auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster auch in mehreren Mitgliedstaaten eintragen lassen können. Wenn Sie beispielsweise in zwei Ländern tätig sein müssen, können Sie Ihre Rechte in diesen beiden Ländern über zwei verschiedene Verfahren eintragen lassen.
Wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung in vielen Mitgliedstaaten verkauft, vertrieben, verwertet oder lizenziert werden soll, könnten Sie erwägen, mithilfe der Systeme Unionsmarke oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster Schutz auf EU-Ebene zu beantragen.
Wenn Sie zudem ein Land außerhalb der EU benennen müssen, können Sie das Madrider oder Haager System verwenden, das über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zur Verfügung steht.
In allen Fällen können Sie gerne die Pro-bono-Dienstleistung und/oder die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) nutzen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie unsere Häufig gestellten Fragen nutzen oder sich im Online-Chat auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch an uns wenden. Wir sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr (MGZ+1) erreichbar.
Sie können uns auch eine E-Mail-Anfrage in einer der EU-Amtssprachen senden: information@euipo.europa.eu.
INBEGRIFFENE DIENSTE
Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan)
Dieser Dienst kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie anmelden möchten, wie Sie das Portfolio Ihres Unternehmens im Bereich des geistigen Eigentums entwickeln und wie Sie für die Zukunft planen, wenn Sie bereits Rechte des geistigen Eigentums eingetragen haben.
KMU, die eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) beantragen wollen, müssen in einem Land ansässig sein, in dem nach den Angaben im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ein zulässiger Anbieter von Vorabdiagnosen zu Rechten des geistigen Eigentums verfügbar ist.
Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) stellt keine juristische Dienstleistung dar und ist weder eine Voranmeldung noch eine Suche in Bezug auf die Neuheit oder eine Suche in Bezug auf den neuesten Stand der Technik. Weitere Informationen über die Dienstleistung „IP Scan“ (Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums) und ihren Nutzen finden Sie auf der Seite IP Scan.
Beachten Sie, dass einige nationale Ämter für geistiges Eigentum möglicherweise ähnliche Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums außerhalb des Anwendungsbereichs des KMU-Fonds anbieten. Wenn Sie an der Durchführung einer Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) interessiert sind, können Sie sich für weitere Informationen an Ihr nationales Amt für geistiges Eigentum wenden.
Um zu prüfen, ob dieser Dienst in Ihrem Land angeboten wird und ob sie durch den KMU-Fonds abgedeckt ist, konsultieren Sie bitte die nachstehende Tabelle.
Nationale Ämter für geistiges Eigentum, die den eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) anbieten und die durch den KMU-Fonds abgedeckt wird | Nationale Ämter für geistiges Eigentum, die einen Dienst ähnlich der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) anbieten und der nicht durch den KMU-Fonds abgedeckt ist |
---|---|
Belgien | Dänemark |
Bulgarien | Frankreich |
Deutschland | Kroatien |
Finnland | Luxemburg 1 |
Irland | Luxemburg 2 |
Lettland | Österreich |
Litauen | Polen |
Portugal | Slowakei |
Schweden | Slowenien |
Tschechische Republik | Ungarn |
Zypern | Spanien |
Wenn Sie ausführliche Informationen darüber wünschen, was in den Ländern konkret angeboten wird, besuchen Sie die Startseite des KMU-Fonds und wählen Sie ein Land aus der „Länderauswahl“ aus.
Bitte beachten Sie, dass die Zeit, die für die Durchführung des IP Scan benötigt wird, je nach Geschäftsszenario unterschiedlich ist. Es kann zwischen ein paar Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, bis dieser abgeschlossen ist.
Der IP Scan wird nicht in allen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des KMU-Fonds angeboten. Einige nationale Ämter für geistiges Eigentum bieten ähnliche Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums außerhalb des Anwendungsbereichs des KMU-Fonds an. Um zu prüfen, ob diese Maßnahme in Ihrem Land verfügbar ist, lesen Sie bitte die Informationen unter der Frage „Wer führt eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) durch?“.
Eintragung von Marken und Designs
- die 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-, nationaler und regionaler Ebene.
- die 50%ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren.
- die 50%ige Erstattung der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (z. B. Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Offenlegung auf nationaler Ebene.
Der gewählte territoriale Schutzumfang hängt von der Geschäftsstrategie und den Wachstumsplänen des KMU ab. Falls das KMU nicht sicher ist, was wo angemeldet werden soll, könnte eine Vorabdiagnose zu Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Für die KMU, die in diesem Zusammenhang Beratung benötigen, steht auch eine Pro-bono-Dienstleistung (kostenlose Konsultation) zur Verfügung.
- 1 500 EUR zur teilweisen Deckung der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) sowie der Gebühren für Marken und Geschmacksmuster.
- 750 EUR zur teilweisen Deckung der Kosten für nationale Patentgebühren.
Außerhalb der EU können Marken und Geschmacksmuster bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingetragen werden.
Patentanmeldungen können bei jedem nationalen Amt für geistiges Eigentum der EU.
Nachbenennungsgebühren fallen an, wenn Ihre bestehende internationale Markeneintragung um weitere Länder/Regionen ergänzt wird (d. h. wenn ihr geografischer Schutzumfang ausgeweitet wird).
Ja, Benennungsgebühren und Nachbenennungsgebühren sind erstattungsfähig.
ANTRAGSVERFAHREN UND ERFORDERLICHE INFORMATIONEN
SCHRITT 1
Sie müssen zunächst ein Konto beim KMU-Fonds anlegen und sich anmelden. Sie sollten alle erforderlichen Unterlagen bereithalten, einschließlich einer Umsatzsteuerbescheinigung, eines Kontoauszugs des Unternehmens und einer unterzeichneten ehrenwörtlichen Erklärung (falls Sie ein Vertreter sind). Füllen Sie das Online-Formular für die Beantragung der Finanzhilfe aus und reichen Sie es ein. Beim Einreichen des Formulars können Sie je nach den von Ihnen gewählten Tätigkeiten zwei Gutscheine beantragen:
Gutschein 1 (1 500 EUR) kann sowohl für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) als auch für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern verwendet werden.
Gutschein 2 (750 EUR) kann für die Eintragung von Patenten verwendet werden.
Ihre Entscheidung über die Finanzhilfe dauert bis zu 15 Arbeitstage. Bei ihrem Erhalt wird sie zusammen mit dem Gutschein oder den Gutscheinen, die Sie für die angegebenen Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums verwenden können, vom EUIPO unterzeichnet sein. Beantragen Sie keine Dienstleistungen, bevor Sie die positive Entscheidung über die Finanzhilfe erhalten. Andernfalls werden die entrichteten Gebühren nicht erstattet. Sie haben bis zu 4 Monate Zeit, um Dienstleistungen zu beantragen. Dieser Zeitraum kann um weitere 2 Monate verlängert werden, wenn diesbezüglich innerhalb der letzten 30 Tage des ursprünglichen Zeitraums von 4 Monaten ein Antrag eingeht. Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Verwendung des Gutscheins“ zu entnehmen.
SCHRITT 2:
Die gewünschten Dienstleistungen beantragen und bezahlen:
Erstattung von 90 % der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan).
75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene.
75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler und regionaler Ebene.
die 50%ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren.
die 50%ige Erstattung der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (z. B. Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Offenlegung auf nationaler Ebene.
Prüfen Sie die Obergrenzen und die Liste der vom Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Gebühren.
SCHRITT 3:
Wenn Sie die Kosten für Ihre Tätigkeiten entrichtet haben, melden Sie sich in Ihrem Konto an. Füllen Sie anschließend das Online-Formular „Antrag auf Erstattung“ aus und reichen Sie es ein. Im Falle der Genehmigung wird der volle Erstattungsbetrag von Ihrem Gutschein oder Ihren Gutscheinen abgezogen. Die Zahlung durch das EUIPO erfolgt innerhalb eines Monats und wird auf das in Ihrer Anmeldung angegebene Bankkonto des Unternehmens eingezahlt. Weitere Informationen über Ablaufdaten, Umsetzungsfristen und mehr finden Sie im Abschnitt „Verwendung des Gutscheins“.
- Anträge für spezifische Tätigkeiten im Rahmen des KMU-Fonds 2022 stellen und hierzu das Antragsformular ausfüllen.
- Das Erstattungsformular ausfüllen, um die Teilerstattung von gezahlten Tätigkeiten zu beantragen.
- Den Saldo Ihrer Gutscheine prüfen.
- Bestimmungen zur Aktivierung und Umsetzung für Gutscheine überprüfen.
Sie sollten darauf achten, die vollständige IBAN-Nummer für das Bankkonto Ihres Unternehmens so anzugeben, wie sie auf dem Kontoauszug Ihres Unternehmens angegeben ist (einschließlich des Ländercodes).
Alle Unterlagen sollten gut lesbar sein. Wenn Sie ein physisches Dokument abbilden müssen, verwenden Sie bitte einen Scanner und speichern Sie es als PDF-Datei. Fotos von Unterlagen unter Verwendung eines Smartphones oder einer Digitalkamera sind nicht zulässig.
Antragsteller, die bei ihrer zuständigen nationalen Behörde als steuerbefreit gelten und über eine entsprechende Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) verfügen, müssen die entsprechende von dieser Behörde ausgestellte Bescheinigung vorlegen, mit der das rechtliche Bestehen ihres Unternehmens nachgewiesen wird. Weicht die Struktur der Steuer-Identifikationsnummer von der Struktur der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab, befolgen Sie bitte bei der Eingabe der Informationen die folgenden Anweisungen.
- Enthält die Steuer-Identifikationsnummer die gleiche Anzahl von Ziffern, aber keinen Ländercode, muss ihr der Ländercode vorangestellt werden.Beispiel: Die Umsatzsteuer-Nummer lautet EU12345678, die Steuer-Identifikationsnummer 12345678. Die Antragsteller müssen EU12345678 eingeben.
- Enthält die Steuer-Identifikationsnummer den Ländercode, aber nicht die gleiche Anzahl von Ziffern, müssen ein oder mehrere „X“ hinzugefügt werden, bis die erforderliche Anzahl von Ziffern erreicht ist.Beispiel: Die Umsatzsteuer-Nummer lautet EU12345678, die Steuer-Identifikationsnummer EU123456. Die Antragsteller müssen EU123456XX eingeben.
- Enthält die Steuer-Identifikationsnummer keinen Ländercode und nicht die gleiche Anzahl von Ziffern, muss ihr der Ländercode vorangestellt werden, und es müssen ein oder mehrere „X“ hinzugefügt werden, bis die erforderliche Anzahl von Ziffern erreicht ist.Beispiel: Die Umsatzsteuer-Nummer lautet EU12345678, die Steuer-Identifikationsnummer 123456. Die Antragsteller müssen EU123456XX eingeben.
VERFAHREN FÜR FINANZHILFE
- Die Bestätigung Ihres Antrags per E-Mail kann bis zu 60 Minuten dauern.
- Wenn Sie innerhalb von 60 Minuten keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse angegeben haben. Wir empfehlen Ihnen, beim Antrag mehr als eine E-Mail-Adresse anzugeben.
- Prüfen Sie außerdem Ihren Spam-/Junk-Ordner. Wir empfehlen, Nachrichten von uns in Ihre sichere Absenderliste aufzunehmen, um dieses Problem in Zukunft zu vermeiden.
- Wenn Sie nach Überprüfung der obigen Angaben noch immer keine Empfangsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich an information@euipo.europa.eu, um Unterstützung zu erhalten.
Diese E-Mail ist nicht als Hinweis darauf zu verstehen, dass der Antrag genehmigt wurde, sondern nur darauf, dass er eingereicht wurde. Die Antragsteller werden einzeln in einer separaten E-Mail über die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens informiert, wie dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zu entnehmen ist.
VERWENDUNG DES GUTSCHEINS
Sobald Sie die Finanzhilfeentscheidung erhalten, für mindestens eine der von Ihnen ausgewählten Tätigkeiten gezahlt und das Erstattungsformular (zusammen mit dem erforderlichen Zahlungsnachweis) eingereicht haben, werden Ihre Gutscheine aktiviert. Nach der Aktivierung erhalten Sie:
- für Gutschein 1: eine sechsmonatige Umsetzungsfrist ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Gutscheins, um zusätzliche Gebühren, die durch Gutschein 1 abgedeckt sind, zu zahlen und deren Erstattung zu beantragen (dies können spätere Gebühren oder neue Rechte des geistigen Eigentums sein).
- für Gutschein 2: eine zwölfmonatige Umsetzungsfrist ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Gutscheins, um zusätzliche Gebühren für zuvor beantragte Tätigkeiten zu zahlen und deren Erstattung zu beantragen. Innerhalb derselben Frist können Sie Anträge für zusätzliche Tätigkeiten stellen, die entsprechenden Gebühren entrichten und die Erstattung beantragen.

DAS ERSTATTUNGSVERFAHREN
Sobald ein Auszahlungsantrag eingereicht wurde, nimmt das EUIPO eine Bewertung vor, die die folgenden Elemente umfasst:
- eine Auswertung der durchgeführten Tätigkeiten (um zu prüfen, ob sie mit den im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen und in der Finanzhilfeentscheidung festgelegten Tätigkeiten übereinstimmen);
- eine Bewertung der Erstattungsfähigkeit der angegebenen Gebühren, einschließlich einer Überprüfung der Belege.
Daher ist es wichtig, bei der Einreichung von Auszahlungsanträgen die richtigen Informationen und Belege vorzulegen (wie oben erläutert).
Ist der Antrag unvollständig oder unklar, setzt sich das EUIPO mit dem Begünstigten in Verbindung und teilt ihm mit, welche Unterlagen zur Vervollständigung des Antrags einzureichen sind.
Nach Genehmigung des Zahlungsantrags und der beigefügten Unterlagen wird der fällige Betrag auf das (im Antrag auf Unterstützung aus dem KMU-Fonds angegebene oder im Auszahlungsantrag geänderte) Bankkonto des Begünstigten überwiesen. Das EUIPO benachrichtigt den Begünstigten auf elektronischem Wege (an die im Antrag auf Finanzhilfe angegebene und in der Entscheidung über die Finanzhilfe festgelegte Kontakt-E-Mail-Adresse) über die erfolgte Zahlung. Enthält der Auszahlungsantrag Kosten, die nicht erstattungsfähig sind, werden die Gründe in der entsprechenden Mitteilung ordnungsgemäß erläutert.
Gehen Sie zunächst auf die Seite des KMU-Fonds (https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund) und melden Sie sich mit Ihren EUIPO-Anmeldedaten in Ihrem Konto beim KMU-Fonds an.
Klicken Sie dann im Menü links auf „Erstattungsformular“ für den Zugriff auf die Gutscheine, die Sie erhalten haben, und wählen Sie die Referenznummer des Gutscheins aus, den Sie beantragen möchten.
Wählen Sie schließlich alle Tätigkeiten aus, für die sie eine Erstattung beantragen, und tragen Sie die erforderlichen Informationen ein.
- Für eine Erstattung im Zusammenhang mit einem IP Scan:
Sie müssen das Datum, an dem Sie die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums („IP Scan“) von Ihrem nationalen Amt für geistiges Eigentum beantragt haben, den gezahlten Betrag und das Datum der Zahlung angeben.
Außerdem müssen Sie den „IP Scan-Beleg“ als Zahlungsnachweis vorlegen – dieser wird vom nationalen Amt für geistiges Eigentum vorgelegt und bestätigt, dass die Leistung erbracht wurde, sowie den gezahlten Betrag und das Zahlungsdatum.
- Für eine Erstattung im Zusammenhang mit Unionsmarken- und/oder Geschmacksmustereintragungen:
Sie müssen die Anmeldenummer, den Anmeldetag (Antragstag) und die Aufschlüsselung der Gebühren (Grundgebühren und sonstige Gebühren) im Zusammenhang mit der Eintragung angeben. Bitte verwenden Sie für jede beanspruchte Eintragung die Schaltfläche „Add another“ (Weitere hinzufügen).
Es ist nicht erforderlich, Dokumente hochzuladen, da die Informationen im IP-Tool des EUIPO verfügbar sind.
- Für eine Erstattung im Zusammenhang mit nationalen Marken-, Geschmacksmuster- und/oder Patenteintragungen oder -anmeldungen:
Bitte geben Sie das Datum der Anmeldung zur Eintragung, die Anmeldenummer und die Aufschlüsselung der Gebühren (Grundgebühren und sonstige Gebühren) im Zusammenhang mit der Eintragung an.
Außerdem müssen Sie das vom nationalen Amt für geistiges Eigentum bereitgestellte Dokument vorlegen, in dem die Durchführung, der gezahlte Betrag und die Aufschlüsselung der Gebühren (Grundgebühren und sonstige Gebühren) im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eintragung bestätigt werden. Bitte verwenden Sie für jede beanspruchte Eintragung die Schaltfläche „Add another“ (Weitere hinzufügen).
- Für eine Erstattung im Zusammenhang mit internationalen Marken-/Geschmacksmustereintragungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO):
Bitte geben Sie das Anmeldedatum, die Anmeldenummer, das/die bezeichnete(n) Nicht-EU-Land/Länder und die Gebühren (in CHF) im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eintragung an.
Außerdem müssen Sie das von der WIPO bereitgestellte Dokument, in dem die Durchführung, der gezahlte Betrag, das Datum der Zahlung und der Zahlungsnachweis bestätigt werden, vorlegen.
Erstattungsfähig sind Gebühren, die unter Verwendung der von der WIPO verwalteten Systeme registriert werden:
- des internationalen Markensystems (Madrider System);
- des internationalen Geschmacksmustersystems (Haager System)
Alle Zahlungen erfolgen auf das im Antrag angegebene oder im Auszahlungsantrag geänderte Bankkonto des Begünstigten.
Das Bankkonto muss dem Begünstigten, d. h. dem KMU, gehören und nicht einem Vertreter.
Sollte das Bankkonto bei der Beantragung des Gutscheins/der Gutscheine nicht korrekt sein, wird der Begünstigte über das Ergebnis ordnungsgemäß in der Mitteilung informiert, einschließlich des Schreibens/der Schreiben und des Gutscheins/der Gutscheine. Daher muss der Begünstigte bei der Beantragung der Erstattung ein korrektes Bankkonto angeben. Andernfalls kann das EUIPO die Zahlung nicht abschließen.
Die Auszahlungsfrist des EUIPO beträgt 30 Tage ab Einreichung des Erstattungsantrags.
Das EUIPO wird die Zahlungsfrist aussetzen, wenn eine Anforderung zusätzlicher Informationen übermittelt wurde. Die Aussetzung wird an dem Tag wirksam, an dem das EUIPO die Mitteilung versendet. Die verbleibende Zahlungsfrist läuft ab dem Tag weiter, an dem die angeforderten Informationen oder überarbeiteten Dokumente eingehen.
Enthält der Antrag Gebühren im Zusammenhang mit dem Marken- und Geschmacksmusterschutz außerhalb der EU, kann die Frist von 30 Tagen nicht eingehalten werden. Dies liegt daran, dass Angaben, die während der Bewertung überprüft werden, auch mit Unterstützung der WIPO bestätigt werden müssen.
- Kosten, die entstanden sind, bevor das KMU eine Mitteilung über die Finanzhilfe erhalten hat.
- Anwaltskosten (oder Vertretergebühren).
- Mehrwertsteuerkosten gemäß Artikel 4.5 der Finanzhilfeentscheidung (insbesondere im Zusammenhang mit IP Scan-Dienstleistungen).
- Falscher Gutschein: Kosten für Tätigkeiten in Zusammenhang mit Gutschein 1 können nicht im Rahmen von Gutschein 2 erstattet werden und umgekehrt (d. h. eine Unionsmarke kann nicht erstattet werden, wenn nur Patentgutschein 2 gewährt wurde).
- Eintragungsgebühren des Ursprungsamtes für internationale Marken- oder Geschmacksmusteranmeldungen Gebühren sind nur förderfähig, wenn sie über ein nationales Amt für geistiges Eigentum, nicht über die WIPO, eingereicht werden (d. h. eine italienische Marke/ein italienisches Geschmacksmuster kann nicht erstattet werden, wenn sie/es über die WIPO eingetragen wurde).
- Internationale Registrierungen von Marken oder Geschmacksmustern, die nicht über das WIPO-System erfolgen. Gebühren sind nur förderfähig, wenn sie unter Verwendung der von der WIPO verwalteten Systeme und nicht über Nicht-EU-Ämter für geistiges Eigentum eingereicht werden (d. h. internationale Marken/Geschmacksmuster in Kolumbien können nicht erstattet werden, wenn sie über das nationale kolumbianische Amt für geistiges Eigentum eingetragen wurden).
- Gebrauchsmustergebühren.