Das hängt von den speziellen Bedürfnissen des KMU ab. Beantragen Sie eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) für weitere Informationen.
Zunächst müssen Sie ermitteln, wo Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, vertreiben, betreiben oder lizenzieren möchten. Ist Ihr Unternehmen grenzüberschreitend tätig oder auf eine Region oder ein Land beschränkt? Sind Sie online tätig? Bedenken Sie, dass eingetragene Rechte des geistigen Eigentums räumlich begrenzt sind. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rechte in einem bestimmten Gebiet eintragen lassen müssen. Sie können Ihre Rechte entweder auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster auch in mehreren Mitgliedstaaten eintragen lassen können. Wenn Sie beispielsweise in zwei Ländern tätig sein müssen, können Sie Ihre Rechte in diesen beiden Ländern über zwei verschiedene Verfahren eintragen lassen.
Wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung in vielen Mitgliedstaaten verkauft, vertrieben, verwertet oder lizenziert werden soll, könnten Sie erwägen, mithilfe der Systeme
Unionsmarke oder
Gemeinschaftsgeschmacksmuster Schutz auf EU-Ebene zu beantragen.
Wenn Sie zudem ein Land außerhalb der EU benennen müssen, können Sie das Madrider oder Haager System verwenden, das über die
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zur Verfügung steht.
In allen Fällen können Sie gerne die
Pro-bono-Dienstleistung und/oder die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) nutzen.