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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

SME Fund 2022

Der KMU-Fonds 2022 ist nun geschlossen. Sie können jedoch immer noch die Rückerstattung Ihrer aktiven Gutscheine beantragen.

Wir bereiten derzeit den KMU-Fonds für 2023 vor. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte an.

 

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (EU) finanzielle Unterstützung für den Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums. KMU können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung bieten. Das Angebot ist umfassend:
 
  • Erstattung von 90 % der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan). 
  • 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, VeröffentlichungBekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene. 
  • 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, VeröffentlichungBekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler und regionaler Ebene. 
  • 50%ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. 
  • 50%ige Erstattung der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (z. B. Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und VeröffentlichungOffenlegung auf nationaler Ebene. 
Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:
 
750 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten und 1 500 EUR für die übrigen Tätigkeiten.


Sie können den Antrag vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 stellen. Die Mittel des KMU-Fonds 2022 sind begrenzt. Sind die Mittel erschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig.


Alle in der EU ansässigen KMU können eine Finanzhilfe beantragen. Inhaber, bevollmächtigte Angestellte oder Vertreter können einen Antrag stellen. Ein Vertreter ist definiert als jeder Dritte – sei es eine natürliche oder juristische Person –, der vom KMU ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, es rechtlich zu vertreten. Alle Erstattungen werden direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto des KMU eingezahlt.


Ihr Unternehmen muss ein entsprechendes KMU mit Sitz in der EU sein. Bitte prüfen Sie die offizielle EU-Definition eines KMU, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen förderfähig ist. Im Allgemeinen werden KMU aus der EU wie folgt kategorisiert:

 
Kategorie „Unternehmen“ Mitarbeiterzahl Jahresumsatz Jahresbilanzsumme
Mittleres Unternehmen <250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR
Kleinunternehmen <50 ≤ 10 Mio. EUR ≤ 10 Mio. EUR
Kleinstunternehmen <10 ≤ 2 Mio. EUR ≤ 2 Mio. EUR


Nein, es sei denn, es wird eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt. Siehe die von der Europäischen Kommission festgelegte Definition eines KMU für genauere Informationen.


Ja, aber nur das KMU kann die Finanzhilfe in Anspruch nehmen, falls sie gewährt wird.
 
Wenn Ihr KMU die Dienste eines Vertreters in Anspruch nimmt oder Sie ein Vertreter sind, der im Namen eines KMU handelt, müssen Sie das Dokument "ehrenwörtliche Erklärung“ (Vorlage) ausgefüllt haben. Dieses Dokument muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des KMU unterzeichnet und als PDF-Datei gespeichert werden. Es ist während des Antragsverfahrens hochzuladen. Es spricht nichts dagegen, dass ein KMU eine juristische Person als seinen Vertreter gegenüber dem KMU-Fonds bestellt, sofern der Name und die Unterschrift einer natürlichen Person, die dieser juristischen Person angehört, in der ehrenwörtlichen Erklärung enthalten sind.


Ja, ein Vertreter kann die Gebühren für die Anmeldung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten im Namen Ihres KMU anmelden und bezahlen. Dieser Vertreter kann auch den nachfolgenden „Erstattungsantrag“ stellen. Die Erstattung erfolgt jedoch direkt auf das Bankkonto des KMU als Begünstigtem der Entscheidung über die Finanzhilfe.


Ja. Auch wenn Sie bereits eine Finanzhilfe für eine Tätigkeit im Bereich des geistigen Eigentums aus dem KMU-Fonds 2021 erhalten haben, können Sie 2022 eine Finanzhilfe aus dem KMU-Fonds beantragen, unabhängig davon, ob Sie mit einer Dienstleistung begonnen oder bereits eine Erstattung erhalten haben. Diese Initiativen sind voneinander unabhängig. KMU aus der EU können jedes Jahr einen Antrag auf Finanzhilfe aus dem KMU-Fonds stellen. Sie müssen die im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Bedingungen erfüllen, selbst wenn bei früheren Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen Anträge bewilligt oder abgelehnt wurden. In der Antragsphase müssen die Begünstigten außerdem angeben, ob sie im selben Haushaltsjahr für dieselben Tätigkeiten andere EU-Mittel beantragt oder erhalten haben.


Lesen Sie die folgende Checkliste sorgfältig durch, bevor Sie den Antrag stellen, um sicherzugehen, dass Sie über die erforderlichen Unterlagen zum Hochladen verfügen.
 
CHECKLISTE
 
  • Ihr Unternehmen muss ein in der EU ansässiges kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein. 
  • Sie müssen den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen vor dem Ausfüllen des Antragsformulars gelesen haben. 
  • Wenn Sie ein Vertreter sind oder die Dienste eines Vertreters in Anspruch nehmen werden, müssen Sie das Dokument „ehrenwörtliche Erklärung“ (Vorlage) ausgefüllt haben. Dieses Dokument muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des KMU unterzeichnet und dem Antragsformular im PDF-Format beigefügt werden. 
  • Die Bankdaten Ihres Unternehmens müssen zusammen mit einem Kontoauszug vorgelegt werden, der folgende Angaben enthält: Name des Unternehmens als Kontoinhaber; vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code. 
  • Sie müssen von der zuständigen nationalen Behörde eine Umsatzsteuerbescheinigung oder eine Bescheinigung über die nationale Eintragungsnummer Ihres Unternehmens ausstellen lassen. 
  • Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie die Finanzhilfe aus dem KMU-Fonds nicht beantragen können, wenn Sie bereits EU-Mittel für dieselbe oder einen Teil derselben Tätigkeit erhalten haben.


Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen verteilt, die für eine Vielzahl von Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums eingesetzt werden können.
 
  1. Gutschein 1 (maximal 1 500 EUR) kann sowohl für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) als auch für die Eintragung von Marken und/oder Geschmacksmustern verwendet werden. 
  2. Gutschein 2 (maximal 750 EUR) kann für die Eintragung von Patenten verwendet werden. 
Bitte überprüfen Sie die Liste der abgedeckten Gebühren.
 
Ihr KMU kann daher einen Betrag von bis zu 2 250 EUR erhalten.


Ihr KMU kann als Begünstigter der Finanzhilfe die Erstattung beantragen, oder ein Vertreter kann dies im Namen Ihres KMU tun. Erstattungen erfolgen immer direkt auf das Bankkonto Ihres KMU.
 


Nein, Ihr KMU muss zunächst eine Finanzhilfe beantragen und warten, bis das EUIPO mit einer Entscheidung über die Finanzhilfe antwortet.


Nein, Sie müssen den Erhalt einer positiven Entscheidung über die Finanzhilfe und des entsprechenden Gutscheins oder der Gutscheine abwarten.


Ja, aus dem KMU-Fonds stehen 25 Mio. EUR für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scans) und Marken- oder Geschmacksmusteranmeldungen sowie 1 Mio. EUR für Patentanmeldungen zur Verfügung. Die Finanzhilfen stehen während des gesamten Jahres 2022 nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zur Verfügung, bis alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.



Das hängt von den speziellen Bedürfnissen des KMU ab. Beantragen Sie eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) für weitere Informationen.
 
Zunächst müssen Sie ermitteln, wo Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, vertreiben, betreiben oder lizenzieren möchten. Ist Ihr Unternehmen grenzüberschreitend tätig oder auf eine Region oder ein Land beschränkt? Sind Sie online tätig? Bedenken Sie, dass eingetragene Rechte des geistigen Eigentums räumlich begrenzt sind. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rechte in einem bestimmten Gebiet eintragen lassen müssen. Sie können Ihre Rechte entweder auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene eintragen lassen.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster auch in mehreren Mitgliedstaaten eintragen lassen können. Wenn Sie beispielsweise in zwei Ländern tätig sein müssen, können Sie Ihre Rechte in diesen beiden Ländern über zwei verschiedene Verfahren eintragen lassen.
 
Wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung in vielen Mitgliedstaaten verkauft, vertrieben, verwertet oder lizenziert werden soll, könnten Sie erwägen, mithilfe der Systeme Unionsmarke oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster Schutz auf EU-Ebene zu beantragen.
 
Wenn Sie zudem ein Land außerhalb der EU benennen müssen, können Sie das Madrider oder Haager System verwenden, das über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zur Verfügung steht.
 
In allen Fällen können Sie gerne die Pro-bono-Dienstleistung und/oder die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) nutzen.


Ausführliche Informationen zum „Ideas Powered for business SME Fund“ finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie unsere Häufig gestellten Fragen nutzen oder sich im Online-Chat auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch an uns wenden. Wir sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr (MGZ+1) erreichbar.

Sie können uns auch eine E-Mail-Anfrage in einer der EU-Amtssprachen senden: information@euipo.europa.eu.


 

INBEGRIFFENE DIENSTE

 

Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan)


 
Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums ist ein wichtiges Instrument für die Entwicklung der Strategie Ihres KMU für geistiges Eigentum. Benannte Sachverständige für geistiges Eigentum aus nationalen Ämtern für geistiges Eigentum analysieren das Geschäftsmodell, die Produkte und/oder Dienstleistungen Ihres KMU, um eine auf die Bedürfnisse Ihres KMU zugeschnittene Strategie für geistiges Eigentum zu entwickeln.
 
Dieser Dienst kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie anmelden möchten, wie Sie das Portfolio Ihres Unternehmens im Bereich des geistigen Eigentums entwickeln und wie Sie für die Zukunft planen, wenn Sie bereits Rechte des geistigen Eigentums eingetragen haben.
 
KMU, die eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) beantragen wollen, müssen in einem Land ansässig sein, in dem nach den Angaben im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ein zulässiger Anbieter von Vorabdiagnosen zu Rechten des geistigen Eigentums verfügbar ist.
 
Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) stellt keine juristische Dienstleistung dar und ist weder eine Voranmeldung noch eine Suche in Bezug auf die Neuheit oder eine Suche in Bezug auf den neuesten Stand der Technik. Weitere Informationen über die Dienstleistung „IP Scan“ (Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums) und ihren Nutzen finden Sie auf der Seite IP Scan.


Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) deckt alle Rechte des geistigen Eigentums ab: u. a. Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten, geografische Angaben und nicht eingetragene/nicht eintragungsfähige Vermögenswerte wie Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, nicht eingetragene Geschmacksmuster und Firmennamen, Domainnamen.


Im Rahmen des KMU-Fonds wird nicht in allen Mitgliedstaaten eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) angeboten. Um zu prüfen, ob diese Dienstleistung in Ihrem Land entweder vom nationalen Amt für geistiges Eigentum oder von einem autorisierten externen Partner angeboten wird, sehen Sie bitte in der folgenden Liste nach.
 
Beachten Sie, dass einige nationale Ämter für geistiges Eigentum möglicherweise ähnliche Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums außerhalb des Anwendungsbereichs des KMU-Fonds anbieten. Wenn Sie an der Durchführung einer Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) interessiert sind, können Sie sich für weitere Informationen an Ihr nationales Amt für geistiges Eigentum wenden.
 
Um zu prüfen, ob dieser Dienst in Ihrem Land angeboten wird und ob sie durch den KMU-Fonds abgedeckt ist, konsultieren Sie bitte die nachstehende Tabelle.
 
Nationale Ämter für geistiges Eigentum, die den eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) anbieten und die durch den KMU-Fonds abgedeckt wird Nationale Ämter für geistiges Eigentum, die einen Dienst ähnlich der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) anbieten und der nicht durch den KMU-Fonds abgedeckt ist
Belgien Dänemark
Bulgarien Frankreich
Deutschland Kroatien
Finnland Luxemburg 1
Irland Luxemburg 2
Lettland Österreich
Litauen Polen
Portugal  Slowakei
Schweden Slowenien
Tschechische Republik Ungarn
Zypern Spanien
   
   

 
Wenn Sie ausführliche Informationen darüber wünschen, was in den Ländern konkret angeboten wird, besuchen Sie die Startseite des KMU-Fonds und wählen Sie ein Land aus der „Länderauswahl“ aus.


Ihr nationales Amt für geistiges Eigentum wird Ihnen einen Sachverständigen für geistiges Eigentum zuweisen. Zunächst werden Sie gebeten, einen Fragebogen zur Selbstbeurteilung auszufüllen. Anschließend führt der Sachverständige für geistiges Eigentum Gespräche mit Ihnen, um die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Geschäftsstrategie im Bereich des geistigen Eigentums zu ermitteln. Der vom Sachverständigen für geistiges Eigentum erstellte Bericht wird dann von Ihrem nationalen Amt für geistiges Eigentum einer „Qualitätsprüfung“ unterzogen. Ihr nationales Amt für geistiges Eigentum übersendet Ihnen einen Zahlungsnachweis, mit dem Sie über Ihr KMU-Fonds-Konto die Rückerstattung der Gebühren beantragen können.
 
Bitte beachten Sie, dass die Zeit, die für die Durchführung des IP Scan benötigt wird, je nach Geschäftsszenario unterschiedlich ist. Es kann zwischen ein paar Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, bis dieser abgeschlossen ist.


Sobald Sie eine Finanzhilfe und den entsprechenden Gutschein erhalten haben, können Sie sich an Ihr nationales Amt für geistiges Eigentum wenden und einen IP Scan beantragen.
 
Der IP Scan wird nicht in allen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des KMU-Fonds angeboten. Einige nationale Ämter für geistiges Eigentum bieten ähnliche Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums außerhalb des Anwendungsbereichs des KMU-Fonds an. Um zu prüfen, ob diese Maßnahme in Ihrem Land verfügbar ist, lesen Sie bitte die Informationen unter der Frage „Wer führt eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) durch?“.


 

Eintragung von Marken und Designs


 
Nein, Verlängerungen werden nicht erstattet.


Ihr KMU kann Folgendes beantragen:
 
  • die 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-, nationaler und regionaler Ebene. 
  • die 50%ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. 
  • die 50%ige Erstattung der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (z. B. Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Offenlegung auf nationaler Ebene. 
Prüfen Sie die Obergrenzen und die Liste der vom Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Gebühren.
 
Der gewählte territoriale Schutzumfang hängt von der Geschäftsstrategie und den Wachstumsplänen des KMU ab. Falls das KMU nicht sicher ist, was wo angemeldet werden soll, könnte eine Vorabdiagnose zu Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
 
Für die KMU, die in diesem Zusammenhang Beratung benötigen, steht auch eine Pro-bono-Dienstleistung (kostenlose Konsultation) zur Verfügung.


Ja, aber vor der Antragstellung müssen Sie sicherstellen, dass Sie im Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einer Steueridentifikationsnummer (taxpayer Identifikation number, TIN) sind.


Nein, die Gebühren für die Eintragung eines Gebrauchsmusters sind nicht erstattungsfähig. Gemäß der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Sie eine Erstattung von Gebühren im Zusammenhang mit der Eintragung von Marken, Geschmacksmustern oder Patenten beantragen.


Nein, der KMU-Fonds deckt keine PCT-Patentanmeldungen ab.


Nein, um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie Ihr Patent in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union anmelden.


Nein, der KMU-Fonds deckt keine Eintragungen beim EPA ab.


Aus dem KMU-Fonds 2022 werden nur die Recherchengebühren erstattet, die Teil des Anmeldeverfahrens für ein Patent sind. Recherchengebühren, die vor Beginn des Anmeldeverfahrens erhoben wurden, sind von der Erstattung ausgeschlossen.


Nein, der KMU-Fonds deckt weder Gebühren aus dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooporation Treaty, PCT) noch Gebühren für europäische Patentanmeldungen ab. Um eine teilweise Erstattung zu erhalten, müssen Sie eine nationale Patentanmeldung beim Amt für geistiges Eigentum eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten einreichen. Gebühren für internationale Anmeldungen werden nicht erstattet.


Die Anzahl der Rechte des geistigen Eigentums (Marken, Geschmacksmuster oder Patente), die Ihr KMU eintragen lassen kann, ist nicht begrenzt. Der Gesamtbetrag für eine mögliche Finanzhilfe ist jedoch auf höchstens 2 250 EUR begrenzt.
 
  • 1 500 EUR zur teilweisen Deckung der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) sowie der Gebühren für Marken und Geschmacksmuster.
  • 750 EUR zur teilweisen Deckung der Kosten für nationale Patentgebühren. 
Prüfen Sie die Obergrenzen und die Liste der vom Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Gebühren.


Nationale Marken und Geschmacksmuster können bei jedem nationalen Amt für geistiges Eigentum der EU (das nationalen Schutz bietet), beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (das regionalen Schutz in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg bietet) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (dem EUIPO, das Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU bietet) eingetragen werden.
 
Außerhalb der EU können Marken und Geschmacksmuster bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingetragen werden.
 
Patentanmeldungen können bei jedem nationalen Amt für geistiges Eigentum der EU.


Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World International Property Organization, WIPO) betreibt zwei Lösungen für die Online-Eintragung von Marken und Geschmacksmustern. In Bezug auf Marken können Sie die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Madrider System für die internationale Registrierung von Marken zu Rate ziehen. Antworten auf Fragen zu Geschmacksmustern finden Sie in den Fragen und Antworten zum Haager System für die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle.


Erstattungsfähig sind Gebühren für Anmeldungen (einschließlich Grund-, Benennungs- und Nachbenennungsgebühren im internationalen Markensystem [Madrider System] oder im internationalen Geschmacksmustersystem [Haager System]). Benennungsgebühren von EU-Ländern sind ausgeschlossen. Auch vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren sind ausgeschlossen.


Nein, der KMU-Fonds deckt diese Gebühren nicht ab.


Benennungsgebühren fallen an, wenn eine Vertragspartei benannt wird. Sie werden von dem Land erhoben, in dem der internationale Schutz beantragt wird.
 
Nachbenennungsgebühren fallen an, wenn Ihre bestehende internationale Markeneintragung um weitere Länder/Regionen ergänzt wird (d. h. wenn ihr geografischer Schutzumfang ausgeweitet wird).
 
Ja, Benennungsgebühren und Nachbenennungsgebühren sind erstattungsfähig.


Nein, die Benennung von EU-Ländern ist nicht abgedeckt. Sie können eine Anmeldung bei einem nationalen oder regionalen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einreichen oder auch beim EUIPO, wenn Sie möchten, dass Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster in der gesamten Europäischen Union geschützt ist.


Nein, die Benennung der Europäischen Union ist nicht abgedeckt. Wenn Sie möchten, dass Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster in der gesamten Europäischen Union geschützt ist, müssen Sie sie/es beim EUIPO anmelden.


 

ANTRAGSVERFAHREN UND ERFORDERLICHE INFORMATIONEN


 
Das Verfahren zur Beantragung der Finanzhilfe wird im Folgenden beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass ein Inhaber, Arbeitgeber oder Vertreter eines KMU den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen auf der Website zur Finanzhilfe gelesen hat.
 
SCHRITT 1
 
Sie müssen zunächst ein Konto beim KMU-Fonds anlegen und sich anmelden. Sie sollten alle erforderlichen Unterlagen bereithalten, einschließlich einer Umsatzsteuerbescheinigung, eines Kontoauszugs des Unternehmens und einer unterzeichneten ehrenwörtlichen Erklärung (falls Sie ein Vertreter sind). Füllen Sie das Online-Formular für die Beantragung der Finanzhilfe aus und reichen Sie es ein. Beim Einreichen des Formulars können Sie je nach den von Ihnen gewählten Tätigkeiten zwei Gutscheine beantragen:
 
Gutschein 1 (1 500 EUR) kann sowohl für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) als auch für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern verwendet werden. 
Gutschein 2 (750 EUR) kann für die Eintragung von Patenten verwendet werden. 
Ihre Entscheidung über die Finanzhilfe dauert bis zu 15 Arbeitstage. Bei ihrem Erhalt wird sie zusammen mit dem Gutschein oder den Gutscheinen, die Sie für die angegebenen Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums verwenden können, vom EUIPO unterzeichnet sein. Beantragen Sie keine Dienstleistungen, bevor Sie die positive Entscheidung über die Finanzhilfe erhalten. Andernfalls werden die entrichteten Gebühren nicht erstattet. Sie haben bis zu 4 Monate Zeit, um Dienstleistungen zu beantragen. Dieser Zeitraum kann um weitere 2 Monate verlängert werden, wenn diesbezüglich innerhalb der letzten 30 Tage des ursprünglichen Zeitraums von 4 Monaten ein Antrag eingeht. Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Verwendung des Gutscheins“ zu entnehmen.
 
SCHRITT 2:
 
Die gewünschten Dienstleistungen beantragen und bezahlen:
 
Erstattung von 90 % der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan). 
75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene. 
75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler und regionaler Ebene. 
die 50%ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. 
die 50%ige Erstattung der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (z. B. Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Offenlegung auf nationaler Ebene. 
Prüfen Sie die Obergrenzen und die Liste der vom Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Gebühren.
 
 
SCHRITT 3:
 
Wenn Sie die Kosten für Ihre Tätigkeiten entrichtet haben, melden Sie sich in Ihrem Konto an. Füllen Sie anschließend das Online-Formular „Antrag auf Erstattung“ aus und reichen Sie es ein. Im Falle der Genehmigung wird der volle Erstattungsbetrag von Ihrem Gutschein oder Ihren Gutscheinen abgezogen. Die Zahlung durch das EUIPO erfolgt innerhalb eines Monats und wird auf das in Ihrer Anmeldung angegebene Bankkonto des Unternehmens eingezahlt. Weitere Informationen über Ablaufdaten, Umsetzungsfristen und mehr finden Sie im Abschnitt „Verwendung des Gutscheins“.


Im Bereich des KMU-Fonds-Kontos können Nutzer Folgendes tun:
  • Anträge für spezifische Tätigkeiten im Rahmen des KMU-Fonds 2022 stellen und hierzu das Antragsformular ausfüllen.
  • Das Erstattungsformular ausfüllen, um die Teilerstattung von gezahlten Tätigkeiten zu beantragen.
  • Den Saldo Ihrer Gutscheine prüfen.
  • Bestimmungen zur Aktivierung und Umsetzung für Gutscheine überprüfen.


Es ist sehr wichtig, dass der Name im Feld „Unternehmen“ exakt mit dem Namen des Unternehmens übereinstimmt, der in Ihrem Dokument zur Umsatzsteuer-/Steueridentifikationsnummer (USt.-/Steuer-ID) und auf Ihrem Kontoauszug erscheint. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen übereinstimmen.
 
Sie sollten darauf achten, die vollständige IBAN-Nummer für das Bankkonto Ihres Unternehmens so anzugeben, wie sie auf dem Kontoauszug Ihres Unternehmens angegeben ist (einschließlich des Ländercodes).
 
Alle Unterlagen sollten gut lesbar sein. Wenn Sie ein physisches Dokument abbilden müssen, verwenden Sie bitte einen Scanner und speichern Sie es als PDF-Datei. Fotos von Unterlagen unter Verwendung eines Smartphones oder einer Digitalkamera sind nicht zulässig.


Sie können und sollten mehr als eine E-Mail-Adresse angeben, um sicherzustellen, dass Sie alle Mitteilungen erhalten. Wenn Sie kurz nach der Einreichung Ihres Antrags keine E-Mails vom KMU-Fonds-Team erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich an das EUIPO.


Sie müssen den Namen des Unternehmens genau so angeben, wie er auf der Bescheinigung über die USt.-Nummer/Steuer-ID Ihres KMU und auf Ihrem Kontoauszug angegeben ist.


Bitte lesen Sie dieses Dokument durch, um die korrekten Formate der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für EU-Länder, einschließlich des Ländercodes, einzusehen.
 
Antragsteller, die bei ihrer zuständigen nationalen Behörde als steuerbefreit gelten und über eine entsprechende Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) verfügen, müssen die entsprechende von dieser Behörde ausgestellte Bescheinigung vorlegen, mit der das rechtliche Bestehen ihres Unternehmens nachgewiesen wird. Weicht die Struktur der Steuer-Identifikationsnummer von der Struktur der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab, befolgen Sie bitte bei der Eingabe der Informationen die folgenden Anweisungen.
 
  • Enthält die Steuer-Identifikationsnummer die gleiche Anzahl von Ziffern, aber keinen Ländercode, muss ihr der Ländercode vorangestellt werden.Beispiel: Die Umsatzsteuer-Nummer lautet EU12345678, die Steuer-Identifikationsnummer 12345678. Die Antragsteller müssen EU12345678 eingeben.
  • Enthält die Steuer-Identifikationsnummer den Ländercode, aber nicht die gleiche Anzahl von Ziffern, müssen ein oder mehrere „X“ hinzugefügt werden, bis die erforderliche Anzahl von Ziffern erreicht ist.Beispiel: Die Umsatzsteuer-Nummer lautet EU12345678, die Steuer-Identifikationsnummer EU123456. Die Antragsteller müssen EU123456XX eingeben.
  • Enthält die Steuer-Identifikationsnummer keinen Ländercode und nicht die gleiche Anzahl von Ziffern, muss ihr der Ländercode vorangestellt werden, und es müssen ein oder mehrere „X“ hinzugefügt werden, bis die erforderliche Anzahl von Ziffern erreicht ist.Beispiel: Die Umsatzsteuer-Nummer lautet EU12345678, die Steuer-Identifikationsnummer 123456. Die Antragsteller müssen EU123456XX eingeben.


Der Kontoauszug oder die Bankbescheinigung Ihres Unternehmens muss den Kontoinhaber (mit dem Firmennamen identisch), den Banknamen, die vollständige IBAN-Kontonummer (einschließlich des Ländercodes) und den BIC/SWIFT-Code beinhalten. Ein Stempel der Bank und die Unterschrift des Bankvertreters sind nicht erforderlich (siehe Beispiel hier).


 

VERFAHREN FÜR FINANZHILFE


 
  1. Die Bestätigung Ihres Antrags per E-Mail kann bis zu 60 Minuten dauern. 
  2. Wenn Sie innerhalb von 60 Minuten keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse angegeben haben. Wir empfehlen Ihnen, beim Antrag mehr als eine E-Mail-Adresse anzugeben. 
  3. Prüfen Sie außerdem Ihren Spam-/Junk-Ordner. Wir empfehlen, Nachrichten von uns in Ihre sichere Absenderliste aufzunehmen, um dieses Problem in Zukunft zu vermeiden. 
  4. Wenn Sie nach Überprüfung der obigen Angaben noch immer keine Empfangsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich an information@euipo.europa.eu, um Unterstützung zu erhalten. 

Diese E-Mail ist nicht als Hinweis darauf zu verstehen, dass der Antrag genehmigt wurde, sondern nur darauf, dass er eingereicht wurde. Die Antragsteller werden einzeln in einer separaten E-Mail über die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens informiert, wie dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zu entnehmen ist.


Das EUIPO prüft alle Anträge. Benötigt der Ausschuss Erläuterungen zu den vorgelegten Unterlagen oder Angaben, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail.


Falls Sie nach Einreichung Ihres Antrags beschließen, NICHT mit dem Verfahren fortzufahren, senden Sie eine E-Mail an grants.smefund@euipo.europa.eu, fügen Sie Ihre E-Mail-Adresse für die Bestätigung des Antrags bei und geben Sie an: „Ich möchte meinen Antrag auf Finanzhilfe aus dem KMU-Fonds zurückziehen“.


Befolgen Sie einfach die Anweisungen in der E-Mail, die Sie mit der Bitte um Klärung erhalten. Vergewissern Sie sich, dass Sie die angeforderten Informationen bereitstellen, und fügen Sie bei Bedarf die erforderlichen Unterlagen bei. Wir werden Ihren Antrag entsprechend aktualisieren.


Nach der Prüfung Ihres Antrags wird der Bewertungsausschuss Sie über das Ergebnis informieren, bei dem es sich um eines der folgenden Ergebnisse handeln kann: eine Finanzhilfe, eine Bitte um weitere Informationen oder eine Ablehnung. Diese Mitteilungen werden per E-Mail und per SMS übermittelt. Sie können auch Mitteilungen über den Ablauf Ihres Gutscheins/Ihrer Gutscheine per E-Mail und per SMS erhalten.


 

VERWENDUNG DES GUTSCHEINS


 
Sobald Sie die Entscheidung über die Finanzhilfe und die entsprechenden Gutscheine erhalten haben, sollten Sie mindestens eine Tätigkeit beantragen und bezahlen, bevor der Gutschein oder die Gutscheine ablaufen (Gutscheine sind bis zu vier Monate gültig, wobei diese Frist auf Antrag innerhalb der letzten 30 Tage der ursprünglichen viermonatigen Frist um weitere zwei Monate verlängert werden kann).
 
Sobald Sie die Finanzhilfeentscheidung erhalten, für mindestens eine der von Ihnen ausgewählten Tätigkeiten gezahlt und das Erstattungsformular (zusammen mit dem erforderlichen Zahlungsnachweis) eingereicht haben, werden Ihre Gutscheine aktiviert. Nach der Aktivierung erhalten Sie:
 
  • für Gutschein 1: eine sechsmonatige Umsetzungsfrist ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Gutscheins, um zusätzliche Gebühren, die durch Gutschein 1 abgedeckt sind, zu zahlen und deren Erstattung zu beantragen (dies können spätere Gebühren oder neue Rechte des geistigen Eigentums sein). 
  • für Gutschein 2: eine zwölfmonatige Umsetzungsfrist ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Gutscheins, um zusätzliche Gebühren für zuvor beantragte Tätigkeiten zu zahlen und deren Erstattung zu beantragen. Innerhalb derselben Frist können Sie Anträge für zusätzliche Tätigkeiten stellen, die entsprechenden Gebühren entrichten und die Erstattung beantragen. 
Die Antragsteller haben außerdem eine Nachfrist von 30 Tagen, um die Erstattung der nach Ablauf der Durchführungsfrist gezahlten Gebühren zu beantragen.


Ja, Gutscheine sind vier Monate gültig, wobei diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden kann, wenn dies innerhalb der letzten 30 Tage des ursprünglichen viermonatigen Zeitraums beantragt wird. Sie müssen mindestens eine Tätigkeit beantragen und deren Erstattung innerhalb dieser Gültigkeitsdauer beantragen. Andernfalls läuft der Gutschein ab und Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung.


Wird ein Gutschein vom Begünstigten der Finanzhilfe nicht in Anspruch genommen, werden die zugewiesenen Mittel freigegeben und stehen neuen Antragstellern zur Verfügung.


Nein. Jeder Gutschein kann demselben Teilnehmer nur einmal jährlich gewährt werden. Dies gilt unabhängig von der späteren Inanspruchnahme (oder dem Ablauf) des Gutscheins. Sie können sich jedoch 2023 erneut bewerben.


Zunächst gilt für Gutscheine eine viermonatige Gültigkeitsdauer, die um zwei Monate verlängert werden kann, wenn Sie mehr Zeit für ihre Verwendung benötigen. Um die Gültigkeit eines Gutscheins zu verlängern, sollten Sie Ihren Kontobereich beim KMU-Fonds aufrufen, um eine Verlängerung zu beantragen. Dies kann nur innerhalb der letzten 30 Tage des ursprünglichen viermonatigen Zeitraums geschehen.


Einem Teilnehmer kann pro Gutschein pro Jahr nur eine Finanzhilfe gewährt werden. Wenn Ihr Gutschein abgelaufen ist, können Sie den gleichen Gutschein nicht mehr im Rahmen des KMU-Fonds 2022 beantragen. Sie können sich jedoch 2023 erneut bewerben.


Nein, innerhalb der oben genannten Fristen können Sie jederzeit Tätigkeiten und die entsprechende Erstattung beantragen. Siehe die oben genannten einschlägigen häufig gestellten Fragen.


Gutschein 1 und Gutschein 2 sind voneinander unabhängig und können gleichzeitig oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Rahmen des KMU-Fonds 2022 (zwischen dem 10. Januar 2022 und dem 16. Dezember 2022) beantragt werden. Jeder Gutschein kann nur einmal beantragt werden.


Sie erhalten trotzdem die Erstattung. Im Hinblick auf das Finanzhilfeverfahren wird nicht zwischen erfolgreichen und erfolglosen Anmeldungen unterschieden.


Ihr Amt für geistiges Eigentum wird das EUIPO darüber informieren, dass Ihr KMU mit einer Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) begonnen hat. Dadurch wird der Gutschein aktiviert. Sie erhalten eine Mitteilung, in der die Aktivierung des Gutscheins bestätigt wird.


 

DAS ERSTATTUNGSVERFAHREN


 

Sobald ein Auszahlungsantrag eingereicht wurde, nimmt das EUIPO eine Bewertung vor, die die folgenden Elemente umfasst:

  • eine Auswertung der durchgeführten Tätigkeiten (um zu prüfen, ob sie mit den im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen und in der Finanzhilfeentscheidung festgelegten Tätigkeiten übereinstimmen);
  • eine Bewertung der Erstattungsfähigkeit der angegebenen Gebühren, einschließlich einer Überprüfung der Belege.

Daher ist es wichtig, bei der Einreichung von Auszahlungsanträgen die richtigen Informationen und Belege vorzulegen (wie oben erläutert).

Ist der Antrag unvollständig oder unklar, setzt sich das EUIPO mit dem Begünstigten in Verbindung und teilt ihm mit, welche Unterlagen zur Vervollständigung des Antrags einzureichen sind.

Nach Genehmigung des Zahlungsantrags und der beigefügten Unterlagen wird der fällige Betrag auf das (im Antrag auf Unterstützung aus dem KMU-Fonds angegebene oder im Auszahlungsantrag geänderte) Bankkonto des Begünstigten überwiesen. Das EUIPO benachrichtigt den Begünstigten auf elektronischem Wege (an die im Antrag auf Finanzhilfe angegebene und in der Entscheidung über die Finanzhilfe festgelegte Kontakt-E-Mail-Adresse) über die erfolgte Zahlung. Enthält der Auszahlungsantrag Kosten, die nicht erstattungsfähig sind, werden die Gründe in der entsprechenden Mitteilung ordnungsgemäß erläutert.



Gehen Sie zunächst auf die Seite des KMU-Fonds (https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund) und melden Sie sich mit Ihren EUIPO-Anmeldedaten in Ihrem Konto beim KMU-Fonds an.

Klicken Sie dann im Menü links auf „Erstattungsformular“ für den Zugriff auf die Gutscheine, die Sie erhalten haben, und wählen Sie die Referenznummer des Gutscheins aus, den Sie beantragen möchten.

Wählen Sie schließlich alle Tätigkeiten aus, für die sie eine Erstattung beantragen, und tragen Sie die erforderlichen Informationen ein.



  • Für eine Erstattung im Zusammenhang mit einem IP Scan:

Sie müssen das Datum, an dem Sie die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums („IP Scan“) von Ihrem nationalen Amt für geistiges Eigentum beantragt haben, den gezahlten Betrag und das Datum der Zahlung angeben.

Außerdem müssen Sie den „IP Scan-Beleg“ als Zahlungsnachweis vorlegen – dieser wird vom nationalen Amt für geistiges Eigentum vorgelegt und bestätigt, dass die Leistung erbracht wurde, sowie den gezahlten Betrag und das Zahlungsdatum.

  • Für eine Erstattung im Zusammenhang mit Unionsmarken- und/oder Geschmacksmustereintragungen:

Sie müssen die Anmeldenummer, den Anmeldetag (Antragstag) und die Aufschlüsselung der Gebühren (Grundgebühren und sonstige Gebühren) im Zusammenhang mit der Eintragung angeben. Bitte verwenden Sie für jede beanspruchte Eintragung die Schaltfläche „Add another“ (Weitere hinzufügen).

Es ist nicht erforderlich, Dokumente hochzuladen, da die Informationen im IP-Tool des EUIPO verfügbar sind.

  • Für eine Erstattung im Zusammenhang mit nationalen Marken-, Geschmacksmuster- und/oder Patenteintragungen oder -anmeldungen:

Bitte geben Sie das Datum der Anmeldung zur Eintragung, die Anmeldenummer und die Aufschlüsselung der Gebühren (Grundgebühren und sonstige Gebühren) im Zusammenhang mit der Eintragung an.

Außerdem müssen Sie das vom nationalen Amt für geistiges Eigentum bereitgestellte Dokument vorlegen, in dem die Durchführung, der gezahlte Betrag und die Aufschlüsselung der Gebühren (Grundgebühren und sonstige Gebühren) im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eintragung bestätigt werden. Bitte verwenden Sie für jede beanspruchte Eintragung die Schaltfläche „Add another“ (Weitere hinzufügen).

  • Für eine Erstattung im Zusammenhang mit internationalen Marken-/Geschmacksmustereintragungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO):

Bitte geben Sie das Anmeldedatum, die Anmeldenummer, das/die bezeichnete(n) Nicht-EU-Land/Länder und die Gebühren (in CHF) im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eintragung an.

Außerdem müssen Sie das von der WIPO bereitgestellte Dokument, in dem die Durchführung, der gezahlte Betrag, das Datum der Zahlung und der Zahlungsnachweis bestätigt werden, vorlegen.

Erstattungsfähig sind Gebühren, die unter Verwendung der von der WIPO verwalteten Systeme registriert werden:

  • des internationalen Markensystems (Madrider System);
  • des internationalen Geschmacksmustersystems (Haager System)



Nein, Sie müssen den Erhalt einer positiven Entscheidung über die Finanzhilfe und Ihren Gutschein oder Ihre Gutscheine abwarten. KMU müssen eine positive Finanzhilfeentscheidung abwarten, bevor sie eine Aktivität im Bereich des geistigen Eigentums einleiten. Wenn eine Aktivität im Bereich des geistigen Eigentums vor der Mitteilung einer positiven Finanzhilfeentscheidung beginnt, werden keine Gebühren (einschließlich nachfolgender Gebühren) erstattet.

 


Alle Zahlungen erfolgen auf das im Antrag angegebene oder im Auszahlungsantrag geänderte Bankkonto des Begünstigten.

Das Bankkonto muss dem Begünstigten, d. h. dem KMU, gehören und nicht einem Vertreter.

Sollte das Bankkonto bei der Beantragung des Gutscheins/der Gutscheine nicht korrekt sein, wird der Begünstigte über das Ergebnis ordnungsgemäß in der Mitteilung informiert, einschließlich des Schreibens/der Schreiben und des Gutscheins/der Gutscheine. Daher muss der Begünstigte bei der Beantragung der Erstattung ein korrektes Bankkonto angeben. Andernfalls kann das EUIPO die Zahlung nicht abschließen.



Die Auszahlungsfrist des EUIPO beträgt 30 Tage ab Einreichung des Erstattungsantrags.

Das EUIPO wird die Zahlungsfrist aussetzen, wenn eine Anforderung zusätzlicher Informationen übermittelt wurde. Die Aussetzung wird an dem Tag wirksam, an dem das EUIPO die Mitteilung versendet. Die verbleibende Zahlungsfrist läuft ab dem Tag weiter, an dem die angeforderten Informationen oder überarbeiteten Dokumente eingehen.

Enthält der Antrag Gebühren im Zusammenhang mit dem Marken- und Geschmacksmusterschutz außerhalb der EU, kann die Frist von 30 Tagen nicht eingehalten werden. Dies liegt daran, dass Angaben, die während der Bewertung überprüft werden, auch mit Unterstützung der WIPO bestätigt werden müssen.



Ja. Dies ist aber nur möglich, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Gutscheins noch nicht abgelaufen ist. Wenn Ihr Erstattungsantrag angenommen wird, wird Ihr Gutschein aktiviert, und der Durchführungszeitraum beginnt. Während des Durchführungszeitraums kann die Erstattung anderer förderfähiger Gebühren beantragt werden.


  • Kosten, die entstanden sind, bevor das KMU eine Mitteilung über die Finanzhilfe erhalten hat.
  • Anwaltskosten (oder Vertretergebühren).
  • Mehrwertsteuerkosten gemäß Artikel 4.5 der Finanzhilfeentscheidung (insbesondere im Zusammenhang mit IP Scan-Dienstleistungen).
  • Falscher Gutschein: Kosten für Tätigkeiten in Zusammenhang mit Gutschein 1 können nicht im Rahmen von Gutschein 2 erstattet werden und umgekehrt (d. h. eine Unionsmarke kann nicht erstattet werden, wenn nur Patentgutschein 2 gewährt wurde).
  • Eintragungsgebühren des Ursprungsamtes für internationale Marken- oder Geschmacksmusteranmeldungen Gebühren sind nur förderfähig, wenn sie über ein nationales Amt für geistiges Eigentum, nicht über die WIPO, eingereicht werden (d. h. eine italienische Marke/ein italienisches Geschmacksmuster kann nicht erstattet werden, wenn sie/es über die WIPO eingetragen wurde).
  • Internationale Registrierungen von Marken oder Geschmacksmustern, die nicht über das WIPO-System erfolgen. Gebühren sind nur förderfähig, wenn sie unter Verwendung der von der WIPO verwalteten Systeme und nicht über Nicht-EU-Ämter für geistiges Eigentum eingereicht werden (d. h. internationale Marken/Geschmacksmuster in Kolumbien können nicht erstattet werden, wenn sie über das nationale kolumbianische Amt für geistiges Eigentum eingetragen wurden).
  • Gebrauchsmustergebühren.


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