Führungsstruktur
Wir sind eine dezentrale Einrichtung der Europäischen Union, die errichtet wurde, um Unternehmen und Innovatoren in der EU und darüber hinaus Schutz ihres geistigen Eigentums zu bieten.
In den Entscheidungsprozessen beim EUIPO manifestieren sich gleichzeitig Transparenz und der Dienst an unseren Nutzern.

Der Direktor und der stellvertretende Direktor des EUIPO sowie der Präsident und die Vorsitzenden der Beschwerdekammern werden vom Rat der Europäischen Union ernannt. Der Direktor ist für die Führung des EUIPO verantwortlich. Die Führungsstruktur des EUIPO besteht aus einem Verwaltungsrat und einem Haushaltsausschuss. Beide Gremien setzen sich aus jeweils einem Vertreter aus jedem Mitgliedsstaat, zwei Vertretern der Europäischen Kommission und einem Vertreter des Europäischen Parlaments zusammen. Das EUIPO ist in rechtlicher, administrativer und finanzieller Hinsicht eigenständig.
Struktur des Verwaltungsrats
Vorsitzender
Herr Jorma Hanski
Direktor für Patente und Marken des Finnischen Patent-und Registrierungsamts
Stellvertretende Vorsitzende
Herr Dermot Doyle
Leiter der Abteilung Marken und Geschmacksmuster, Intellectual Property Office of Ireland
Die Funktionen des Verwaltungsrates sind in Artikel 124 bis 127 der Unionsmarkenverordnung und Verordnung Nr. MB-1-16 des Verwaltungsrats des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum niedergelegt.
Weitere Informationen
Struktur des Haushaltsausschusses
Vorsitzender
Frei
Stellvertretende Vorsitzende
Herr Philippe Cadre
Direktor der Hauptabteilung für den gewerblichen Rechtsschutz (INPI/Frankreich)
Die Funktionen des Haushaltsausschusses sind in Artikel 138 bis 144c der Unionsmarkenverordnung und Verordnung Nr. BC-1-16 des Haushaltsausschusses des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum niedergelegt.
Weitere Informationen
Gemeinsame Sitzungen von Verwaltungsrat und Haushaltsausschuss
Der Verwaltungsrat und der Haushaltsausschuss arbeiten eng zusammen. Ihre Vorsitzenden können in gegenseitigem Einvernehmen gemeinsame Sitzungen einberufen, um Themen von beiderseitigem Interesse zu erörtern. Unter den folgenden Links erhalten Sie genauere Informationen zur Tätigkeit von Verwaltungsrat und Haushaltsausschuss in jüngerer Zeit.
Beschlüsse von Verwaltungsrat und Haushaltsausschuss
Beobachter
Vertreter der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und des Benelux-Amtes für geistiges Eigentum (BOIP) nehmen seit 1995 als Beobachter an den Sitzungen des Verwaltungsrats und seit 2010 an den Sitzungen des Haushaltsausschusses teil. Seit 2011 nimmt ein Vertreter des Europäischen Patentamts (EPA) an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil. Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) erhielt im November 2017 Beobachterstatus und nimmt seit Juni 2018 an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Haushaltsausschusses teil.
Im Jahr 2008 hat der Verwaltungsrat fünf Organisationen, die Nutzer vertreten, Beobachterstatus eingeräumt: INTA, BUSINESSEUROPE, MARQUES, ECTA und AIM. Vertreter dieser Organisationen nehmen seit 2010 auch als ständige Beobachter an den Sitzungen des Haushaltsausschusses teil. Sowohl der Verwaltungsrat als auch der Haushaltsausschuss haben diesen Beobachterstatus für den Zeitraum 2020-2025 bestätigt.
2011 wurden beim Verwaltungsrat und beim Haushaltsausschuss weitere Beobachtersitze geschaffen. Für den Zeitraum 2020-2025 geben der Verwaltungsrat und der Haushaltsausschuss den Nutzerverbänden APRAM, AIPPI, CNIPA, CITMA, FICPI, GRUR und ICC die Möglichkeit, abwechselnd an ihren Sitzungen teilzunehmen. Dies gilt für APRAM und AIPPI für das Jahr 2020, für CITMA und CNIPA für das Jahr 2021, für FICPI und GRUR für das Jahr 2022, für ICC und AIPPI für das Jahr 2023, für APRAM und CITMA für 2024, und für CNIPA und FICPI für 2025.
Das EUIPO stellt das Sekretariat für den Verwaltungsrat und den Haushaltsausschuss.