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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

 

Gebühren und Zahlungsmodalitäten


Online-Anmeldung einer Unionsmarke ab 850 EUR für eine Klasse

 

Wenn Sie zur Anmeldung das Papierformular verwenden, beträgt die Gebühr 1.000 EUR.

Schnelle und einfache
Anmeldung Ihrer Marke

Online-Anmeldung

Grundgebühr

Die Grundgebühr ist binnen eines Monats fällig, nachdem die Anmeldung beim EUIPO eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass wir Unionsmarkenanmeldungen erst dann prüfen und sämtlichen damit verbundenen Schriftverkehr erst dann bearbeiten, wenn die Gebühr dafür entrichtet wurde.

  • Die Grundgebühr für eine Klasse beträgt 850 EUR.
  • Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR.
  • Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR je Klasse.

Gebührenrechner

Sie können die genaue Gebühr unter Berücksichtigung der Anzahl der Klassen und der Art der Anmeldungseinreichung berechnen.

Vollständige Liste der Markengebühren

Liste der derzeit geltenden unmittelbar an das EUIPO zu entrichtenden Gebühren

Eine Unionsmarke ist zehn Jahre gültig. Sie kann beliebig oft verlängert werden, jeweils um zehn Jahre.

Zahlungsmodalitäten

Die Gebühren für Marken können per Kreditkarte, per Banküberweisung oder über ein beim EUIPO geführtes laufendes Konto gezahlt werden. Das EUIPO bietet einen Online-Service an, durch den die Kontoinhaber sämtliche Transaktionen und Informationen ihres laufenden Kontos einsehen können.

Kreditkarte

Kreditkarte

 

Dies ist für Online-Anmeldungen die beste Option und für die meisten Nutzer zu empfehlen.

Banküberweisungen

Banküberweisungen

 

Banküberweisungen sind auf eines der folgenden Konten des EUIPO vorzunehmen:

Laufendes Konto

Laufendes Konto

 

Empfohlen für professionelle Nutzer

 

Betrügerische Zahlungsaufforderungen

Warnhinweis: irreführende Rechnungen

Wenn Sie unaufgefordert gebeten werden, eine Zahlung für eine Verlängerung oder Veröffentlichung, einen Rechtsübergang oder jegliches andere Verfahren im Zusammenhang mit Ihrer Unionsmarkeneintragung zu tätigen, ZAHLEN SIE NICHT, bevor Sie nicht sorgfältig überprüft haben, welche Dienstleistungen angeboten werden und ob sie aus einer amtlichen Quelle stammen.

 

Beispiele für betrügerische Zahlungsaufforderungen

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen zu finanziellen Themen benötigen, können Sie sich gerne an die Hauptabteilung Finanzen – Bereich Gebühren wenden:

+34 965 139 100

information@euipo.europa.eu

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