Europäische Zusammenarbeit
38 % der Gesamtbeschäftigung in der Europäischen Union (82 Millionen Arbeitsplätze) können direkt und indirekt schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen zugerechnet werden.

Durch die Rechte des geistigen Eigentums werden Unternehmen aller Größenordnungen – von multinationalen Konzernen bis zu KMU – unterstützt, und schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige tragen positiv zur Wirtschaftsleistung der EU bei.
Damit aber noch mehr Unternehmen – insbesondere KMU – vom Schutz, den die Rechte an geistigem Eigentum mit sich bringen, Nutzen ziehen können, muss das System des geistigen Eigentums in der EU auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein.
Das Europäische Netzwerk für Marken und Geschmacksmuster (ETMDN), dessen Errichtung im ersten Strategieplan des EUIPO (2011-2015) vorgesehen war, war das Ergebnis gemeinsamer kooperativer Anstrengungen des Amtes und seiner nationalen und regionalen Partnerämter und der Unterstützung von Nutzerverbänden und internationalen Organisationen.
Heute hat es sich zum Netzwerk der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPN) entwickelt – eine leistungsfähige, nutzerorientierte und praxisbezogene Gemeinschaft, die sich auf die ganze EU erstreckt.
Auf dem Weg ins Jahr 2020: Europäische Zusammenarbeit im EUIPN
Die europäische Zusammenarbeit im EUIPO ist auf einen projektbasierten Ansatz ausgerichtet und umfasst fünf Bereiche. Jeder Aktionsbereich beinhaltet mindestens ein Projekt, das durch eine Arbeitsgruppe unterstützt wird, die aus Fachleuten nationaler und regionaler Ämter für geistiges Eigentum der EU, Nutzern und, sofern zutreffend, Sachverständigen internationaler Organisationen besteht.
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Das Europäische Netzwerk für Marken und Geschmacksmuster (ETMDN) (2011-2016)
28 Ämter für geistiges Eigentum auf nationaler, regionaler und EU-Ebene, die mit internationalen Partnern und Nutzern zusammenarbeiten.
- Über den Kooperationsfonds entwickelte das ETMDN die E-Filing-Dienstleistung für Marken und Geschmacksmuster, E-Service-Anwendungen und leistungsstarke Back-Office-Lösungen für die Ämter für geistiges Eigentum. Marken und Geschmacksmuster können heute in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union elektronisch eingereicht werden.
- Globale, laufend aktualisierte Such- und Klassifizierungsdatenbanken wie TMview, TMclass, DesignView und Designclass wurden über das Netzwerk und den Kooperationsfonds entwickelt und erweitert sowie eine umfassende Palette von Tools für das geistige Eigentum für Nutzer und Fachleute in den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU.
- Durch das Konvergenzprogramm wurden sieben verschiedene Praxisbereiche für Marken und Geschmacksmuster vereinheitlicht, die den Nutzern mehr Sicherheit und Vorhersehbarkeit bieten.
Gemeinsame Instrumente aus dem Kooperationsfonds
Im Februar 2010 wurde der Kooperationsfonds eingerichtet, der dazu dienen soll, die Arbeitsmethoden der Ämter für geistiges Eigentum in der EU durch moderne Verwaltungslösungen zu straffen und zu modernisieren. Das EUIPO hat während der Dauer seines Bestehens 50 Millionen Euro in den Fonds investiert.
Der Fonds hat sich auf 18 Projekte erstreckt, die den Ämtern der EU und dem EUIPO helfen sollen, den Nutzern die besten Möglichkeiten zum Schutz ihrer Rechte zu bieten. Von einem gemeinsamen Callcenter-Tool bis hin zu einem automatisierten Berichtsinstrument für die Prüfer von Marken und Geschmacksmustern bieten die Projekte sowohl den Nutzern als auch den Prüfern der Anmeldungen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Instrumente stehen neben weiteren Informationen unter http://www.euipn.org/ und auf den Websites der Ämter für geistiges Eigentum in ganz Europa zur Verfügung.
Konvergenz von Verfahren
Über das EUIPO-Konvergenzprogramm ist das EUIPO mit nationalen Ämtern und Nutzerverbänden verbunden, um in den Bereichen, in denen die Ämter für geistiges Eigentum unterschiedlich verfahren, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Es wurde 2011 aufgelegt und ergänzt die Arbeit zu gemeinsamen IT-Instrumenten im Rahmen des Kooperationsfonds.
Das Konvergenzprogramm umfasst fünf Projekte, die ein breites Themenfeld abdecken: von der angestrebten einheitlichen Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen bei der Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters bis hin zu Rechtsfragen, beispielsweise, ob sich der Schutz von Schwarz-Weiß-Marken auch auf Farben erstreckt.
Die wichtigsten Vorteile für Nutzer sind:
- Schutz: Der Zugang zum Schutz durch Eintragungssysteme wird sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene einfacher, effizienter und wirksamer.
- Kosteneinsparungen: Einheitliche Verfahren in allen Ämtern sparen Kosten.
- Rechtssicherheit: Die Rechtssicherheit bei der Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters wird erhöht. Durch die Angleichung wird die Anzahl der Fälle, in denen ähnliche Marken- oder Geschmacksmusteranmeldungen unterschiedlich behandelt werden, verringert oder solche Fälle werden sogar vollständig vermieden.
Gemeinsame Mitteilung zur Anwendung von IP Translator Einblenden |
Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis bei den in den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation enthaltenen OberbegriffenEinblenden |
Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis für die Zulässigkeit von Klassifikationsbegriffen Einblenden |
Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis zum Schutzbereich von schwarz-weißen Marken Einblenden |
Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis zu relativen Eintragungshindernissen – Verwechslungsgefahr (Auswirkungen nicht kennzeichnungskräftiger/schwacher Bestandteile) Einblenden |
Gemeinsame Mitteilung zur Gemeinsamen Praxis zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/ nicht unterscheidungskräftigen Wörtern Einblenden |
Konvergenz bei grafischen Wiedergaben von Geschmacksmustern – Gemeinsame Mitteilung Einblenden |
Gemeinsame Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen Einblenden |
Im Rahmen des Strategieplans 2016-2020 werden die Arbeiten fortgesetzt. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/2424 am 23. März 2016 wurde die Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums innerhalb der EU Bestandteil des Kerngeschäfts des EUIPO. Vor dem Hintergrund dieses neuen Mandats wurde das Europäische Netzwerk für Marken und Geschmacksmuster in Netzwerk der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPN) umbenannt.