Ein Geschmacksmuster ist das Erscheinungsbild eines Erzeugnisses: Form, Muster und Farben. Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum tragen wir pro Jahr nahezu 85 000 Geschmacksmuster ein.
Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig.
Letzte Seite aktualisiert
27-06-2016
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