Auf dieser Seite finden Sie die Richtlinie und die Verordnungen, die für das Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem gelten.
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Referenz |
Letzte Aktualisierung |
GGV – Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster |
(EG) Nr. 6/2002 |
18.12.2006 Einblenden Ausblenden |
Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Diese Verordnung wurde geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1891/2006 des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 6/2002 und (EG) Nr. 40/94, mit der dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle Wirkung verliehen wird.
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GGDV – Durchführungsverordnung zur Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster |
(EG) Nr. 2245/2002 |
24.7.2007 Einblenden Ausblenden |
Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 876/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Diese Verordnung beinhaltet die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
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GGGebV – Gebührenverordnung zu Gemeinschaftsgeschmacksmustern |
(EG) Nr. 2246/2002 |
24.7.2007 Einblenden Ausblenden |
Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission vom 16. Dezember 2002 über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren für die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 877/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren nach dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Diese Verordnung beinhaltet die an das EUIPO zu entrichtenden Gebühren für die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmuster
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Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen |
98/71/EG |
13.10.1998 Einblenden Ausblenden |
Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen. Die Richtlinie diente der Angleichung der Grundprinzipien der Rechtsvorschriften der Europäischen Union zum Schutz von Geschmacksmustern und ist Teil der Vorgaben, gemäß denen alle nachfolgenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Geschmacksmustern in der EU harmonisiert wurden.
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Bereiche |
Referenz |
Letzte Aktualisierung |
Verordnung der Kommission |
(EG) Nr. 216/96 |
6.12.2004 Einblenden Ausblenden |
Neben den Verordnungen über die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterliegen die Beschwerdekammern noch einer separaten Verordnung.
Verordnung (EG) Nr. 216/96 der Kommission vom 5. Februar 1996 über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).
Für die Verwaltung von Beschwerden im Rahmen der Verordnungen über die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gilt die konsolidierte Version dieser Verordnung.
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Gemäß Artikel 123 UMV und Artikel 80 GGV benennen Mitgliedstaaten nationale Gerichte, die die ihnen durch die Verordnungen zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Die Namen der Unionsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte werden der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hier die neueste Veröffentlichung der am 5.10.2020 (2020/C 327/06) von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Aufstellungen der Unionsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte. |