Zugänglichkeit
Seit Januar 2010 müssen alle neuen Webseiten der Europäischen Organe und Einrichtungen gemäß den Leitlinien für den Zugang zu Webinhalten (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0), Ebene AA, erstellt werden.
Die Web-Zugänglichkeit soll allen Nutzern gleichen Zugang zu Informationen und Funktionalitäten im Web geben. Genauer gesagt bedeutet Web-Zugänglichkeit, dass Menschen mit und ohne Behinderungen das Web wahrnehmen, verstehen, sich in ihm bewegen und mit ihm interagieren können.
Gemäß des von der Europäischen Union unterzeichneten UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen jene, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Internetnutzer können aufgrund verschiedener Arten von Behinderungen, funktionellen Einschränkungen, Umweltfaktoren oder aus technologischen Gründen bei der Nutzung des Webs Probleme haben.
- Menschen mit Behinderungen: visuell, auditiv, körperlich, geistig
- Ältere Menschen, geringe Lese- und Schreibfähigkeit, sonstige
- Technologiebezogene Einschränkungen oder Unvereinbarkeit: Browser, Plattformen, Geräte, mobiles Web
- Umweltfaktoren: Platz, Beleuchtung, Lärm, langsame Verbindung
Quelle: Europäische Kommission – Leitfaden zu Informationsanbietern
Aus technischen Gründen erfüllen folgende Seiten nicht die WCAG 2.0:
- Seiten mit Videos
- Online-Formulare